Beim Lastschriftverfahren der ARAG Tierkrankenversicherung sorgen Sie zum Fälligkeitstermin für ausreichende Kontodeckung. Wie sich verspätete oder fehlgeschlagene Einzüge auswirken und wann die ARAG das SEPA-Lastschriftmandat kündigen darf, erfahren Sie hier.
5.1 Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, haben Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt, die wir in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) abgegeben haben.
5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, sind wir berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat zu kündigen. Die Kündigung kann in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) erfolgen.
Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie der ARAG erlauben, den Beitrag per Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen, sollte dieses Konto am Fälligkeitstag genug Geld aufweisen. Klappt der Einzug ohne Ihr Verschulden nicht, gilt Ihre Zahlung noch als rechtzeitig, sofern Sie nach der schriftlichen Aufforderung sofort überweisen. Liegt das Scheitern jedoch in Ihrer Verantwortung, darf die ARAG das Lastschriftmandat beenden – Sie überweisen dann selbst und tragen mögliche Bankgebühren.
Häufige Fragen
Wann muss mein Konto gedeckt sein?
Bei vereinbartem Lastschriftverfahren müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Was passiert, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Dann ist Ihre Zahlung auch noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach der Zahlungsaufforderung der ARAG erfolgt, die in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) abgegeben wird.
Darf die ARAG das SEPA-Lastschriftmandat kündigen?
Ja. Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist die ARAG berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat zu kündigen. Die Kündigung kann in Textform erfolgen.
Wer zahlt die Bearbeitungsgebühren bei fehlgeschlagenem Einzug?
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Wie zahle ich nach einer Kündigung des Mandats?
In der Kündigung weist die ARAG darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.