Bei der Hausratversicherung der ARAG lässt sich ein Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließen – die sogenannte Versicherung für fremde Rechnung. Erfahren Sie, wem die Rechte aus dem Vertrag zustehen, wie die Entschädigung ausgezahlt wird und wann Kenntnis und Verhalten des Versicherten von Bedeutung sind.
12.1 Rechte aus dem Vertrag
Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur Ihnen und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
12.2 Zahlung der Entschädigung
Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen.
12.3 Kenntnis und Verhalten
- a) Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Ihre Interessen und die des Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist.
- b) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm Ihre rechtzeitige Benachrichtigung nicht möglich oder nicht zumutbar war.
- c) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und uns nicht darüber informiert haben.
Was bedeutet das konkret?
Sie können eine Hausratversicherung abschließen, die nicht Ihre eigenen Sachen, sondern die einer anderen Person absichert. Auch wenn diese Person versichert ist, bleiben Sie derjenige, der über den Vertrag entscheidet und die Rechte daraus wahrnimmt. Bei einer Entschädigung spielt außerdem die Zustimmung beider Seiten eine Rolle, und in bestimmten Fällen wird auch berücksichtigt, was der Versicherte wusste oder wie er sich verhalten hat.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nur Ihnen zu und nicht auch dem Versicherten. Das gilt selbst dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Kann der Versicherte die Entschädigung selbst verlangen?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen. Vor der Zahlung an Sie kann außerdem der Nachweis verlangt werden, dass der Versicherte seine Zustimmung erteilt hat.
Wird das Verhalten des Versicherten mir zugerechnet?
Soweit der Vertrag Ihre Interessen und die des Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist.
Wann kommt es nicht auf die Kenntnis des Versicherten an?
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen wurde oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Wann kommt es doch auf die Kenntnis des Versicherten an?
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es an, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert haben.
Dokumentversion: 2021.11