Für Wertsachen und Wertschutzschränke gelten in der Hausratversicherung der ARAG besondere Entschädigungsgrenzen, die je nach Haushalt-Schutz „Basis“, „Komfort“ oder „Premium“ unterschiedlich hoch ausfallen. Erfahren Sie, welche Sachen als Wertsachen gelten, welche Höchstbeträge für Bargeld, Urkunden oder Schmuck außerhalb eines Wertschutzschranks bestehen und wann Bankschließfächer mitversichert sind.
18.1 Definitionen
a) Versicherte Wertsachen (siehe Teil B Nr. 10.2.2) sind:
- aa) Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (zum Beispiel Chipkarte);
- bb) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- cc) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;
- dd) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht in cc) genannte Sachen aus Silber;
- ee) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
b) Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 2 b) sind Sicherheitsbehältnisse, die:
- aa) durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und
- bb) als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 Kilogramm aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
18.2 Entschädigungsgrenzen
a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt:
- aa) im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ 30.000 Euro,
- bb) im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ 50.000 Euro,
- cc) im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ 100.000 Euro,
sofern im Versicherungsschein nicht etwas anderes vereinbart ist.
b) Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschranks:
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschranks (siehe Teil B Nr. 18.1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt.
Die Entschädigungsleistung beträgt für:
aa) Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt:
- im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ 2.000 Euro,
- im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ 5.000 Euro,
- im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ 10.000 Euro.
bb) Urkunden einschließlich Sparbüchern und sonstiger Wertpapiere:
- im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ 5.000 Euro,
- im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ 10.000 Euro,
- im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ 30.000 Euro.
cc) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin:
- im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ 20.000 Euro,
- im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ 35.000 Euro,
- im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ 50.000 Euro.
18.3 Wertsachen in Kunden- und Bankschließfächern
In Erweiterung zu Nr. 18.1 b) sind Wertsachen im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ in Kundenschließfächern in Tresorräumen von Bank- und Geldinstituten bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Für besonders wertvolle Gegenstände wie Bargeld, Schmuck, Urkunden oder Kunst gelten in der Hausratversicherung eigene Höchstgrenzen. Wie viel im Schadenfall erstattet wird, hängt vom gewählten Tarif und davon ab, ob die Wertsachen sicher in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt wurden. Außerhalb eines solchen Schranks gelten niedrigere Grenzen. In den höheren Tarifstufen kann zusätzlich ein Bankschließfach Schutz bieten.
Häufige Fragen
Was zählt in der ARAG Hausratversicherung als Wertsache?
Dazu gehören unter anderem Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Sachen aus Gold und Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände sowie Antiquitäten über 100 Jahre – jedoch keine Möbelstücke.
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze für Wertsachen?
Sie beträgt im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ 30.000 Euro, im „Komfort“ 50.000 Euro und im „Premium“ 100.000 Euro, sofern im Versicherungsschein nicht etwas anderes vereinbart ist.
Was gilt für Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschranks?
Befinden sich Wertsachen im Versicherungsfall außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschranks, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt – zum Beispiel für Bargeld auf 2.000 Euro („Basis“), 5.000 Euro („Komfort“) bzw. 10.000 Euro („Premium“). Für Urkunden und Schmuck gelten jeweils eigene Höchstbeträge.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Er muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein und als freistehender Schrank mindestens 200 Kilogramm wiegen. Bei geringerem Gewicht muss er nach Herstellervorschrift fachmännisch verankert oder als Einmauerschrank bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein.
Sind Wertsachen in einem Bankschließfach mitversichert?
Ja, im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ sind Wertsachen in Kundenschließfächern in Tresorräumen von Bank- und Geldinstituten bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Dokumentversion: 2021.11