Bei der Hausratversicherung der ARAG gilt ein Verzicht auf die Quotelung, wenn Sie einen Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben. Je nach gewähltem Schutzpaket verzichtet die ARAG auf eine Kürzung der Leistung – bis 30.000 Euro oder sogar unabhängig von der Schadenhöhe.
Verzicht auf Quotelung bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalls:
Abweichend von Teil A, Nr. 16.1 b) verzichten wir, sofern Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben, auf eine Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens.
- ARAG Haushalt-Schutz „Basis": Verzicht hinsichtlich des Teils des Schadens, der 30.000 Euro nicht übersteigt.
- ARAG Haushalt-Schutz „Komfort" und „Premium": Verzicht auf eine Kürzung unabhängig von der Schadenhöhe.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, muss normalerweise damit rechnen, dass die Versicherung ihre Leistung entsprechend dem Grad des Verschuldens kürzt. Bei der ARAG Hausratversicherung wird auf diese Kürzung verzichtet – im Tarif „Basis" bis zu einem bestimmten Schadenanteil, in den Tarifen „Komfort" und „Premium" ohne Begrenzung durch die Schadenhöhe. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was ist die Quotelung bei grober Fahrlässigkeit?
Grundsätzlich kann die Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens gekürzt werden, wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben. Auf diese Kürzung wird hier verzichtet.
Bis zu welchem Betrag verzichtet der Tarif „Basis" auf die Kürzung?
Im ARAG Haushalt-Schutz „Basis" wird auf die Kürzung hinsichtlich des Teils des Schadens verzichtet, der 30.000 Euro nicht übersteigt.
Gilt der Verzicht in „Komfort" und „Premium" auch bei hohen Schäden?
Ja, im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort" und „Premium" wird auf eine Kürzung unabhängig von der Schadenhöhe verzichtet.
Auf welche Regelung bezieht sich der Verzicht?
Der Verzicht gilt abweichend von Teil A, Nr. 16.1 b).