In der Hausratversicherung der ARAG gelten besondere Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall: Sie müssen die Wohnung in der kalten Jahreszeit beheizen oder wasserführende Anlagen entleeren, Schließvorrichtungen und Einbruchmeldeanlagen nutzen sowie funktionsfähig halten. Wer diese Sicherheitsvorschriften verletzt, riskiert Leistungskürzung oder Kündigung.
21.1 Sicherheitsvorschrift
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit haben Sie in der kalten Jahreszeit die Wohnung (Nr. 10.3 zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten; Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
Wird die versicherte Wohnung ist durch eine Einbruchmeldeanlage der im Versicherungsvertrag bzw. Antrag bezeichneten Art (System) überwacht, haben Sie
- die Einbruchmeldeanlage nach den Vorschriften des Herstellers zu bedienen und stets in voll gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten;
- für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, die Einbruchmeldeanlage jeweils scharf zu schalten;
- die Einbruchmeldeanlage durch eine Fachfirma jährlich warten zu lassen;
- Störungen, Mängel und Schäden unverzüglich durch eine Fachfirma beseitigen zu lassen;
- Änderungen an der Einbruchmeldeanlage nur durch eine Fachfirma vornehmen und dabei ausschließlich Teile und Geräte des im Versicherungsvertrag genannten Systems verwenden zu lassen.
Soweit es sich um eine durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder von einer gleichermaßen qualifizierten Prüfstelle anerkannte Einbruchmeldeanlage handelt, haben die Wartung, die Beseitigung von Störungen, Mängel und Schäden (Nr. 1 d)) sowie Änderungen an der Einbruchmeldeanlage nur durch eine durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder von einer gleichermaßen qualifizierten Prüfstelle anerkannten Errichterfirma zu erfolgen.
21.2 Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzen Sie oder Ihr Repräsentant die in Nr. 21.1 genannte Obliegenheit, sind wir unter den in Teil A § 8 Nr. 1 b und Nr. 3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ verzichten wir auf dieses Recht im Falle einer höchstens grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung. Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ gilt dies bis zu einer Schadenhöhe von 5.000 Euro. Den darüber hinausgehenden Teil des Schadens dürfen wir gemäß Satz 1 kürzen.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer haben Sie bestimmte Pflichten, die dazu beitragen, Schäden zu vermeiden. Dazu gehört, die Wohnung im Winter zu heizen oder die Wasserleitungen zu entleeren, Türen und Fenster bei Abwesenheit zu sichern und eine vorhandene Einbruchmeldeanlage einzuschalten und in einwandfreiem Zustand zu halten. Halten Sie sich nicht an diese Vorgaben, kann die ARAG die Leistung kürzen oder den Vertrag kündigen. In den Tarifen „Komfort“ und „Premium“ gibt es bei grober Fahrlässigkeit besondere Regelungen zu Ihren Gunsten.
Häufige Fragen
Was muss ich in der kalten Jahreszeit beachten?
In der kalten Jahreszeit müssen Sie die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Was gilt bei Abwesenheit von der Wohnung?
Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten bzw. scharf zu schalten.
Wie oft muss eine Einbruchmeldeanlage gewartet werden?
Ist die Wohnung durch eine Einbruchmeldeanlage überwacht, ist diese durch eine Fachfirma jährlich warten zu lassen. Bei VdS-anerkannten Anlagen erfolgen Wartung, Beseitigung von Störungen sowie Änderungen nur durch eine anerkannte Errichterfirma.
Welche Folgen hat eine Obliegenheitsverletzung?
Verletzen Sie oder Ihr Repräsentant die Obliegenheit, ist die ARAG unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder ganz oder teilweise leistungsfrei.
Gibt es Ausnahmen bei grober Fahrlässigkeit?
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ verzichtet die ARAG bei höchstens grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung auf dieses Recht. Im Tarif „Komfort“ gilt dies bis zu einer Schadenhöhe von 5.000 Euro; den darüber hinausgehenden Teil darf die ARAG kürzen.