Kommen abhandengekommene Sachen wieder zum Vorschein, regelt die Hausratversicherung der ARAG genau, was dann gilt: von der unverzüglichen Anzeigepflicht über den Wiedererhalt vor und nach Zahlung der Entschädigung bis hin zu beschädigten Sachen, kraftlos erklärten Wertpapieren und der Übertragung der Rechte.
24.1 Anzeigepflicht
Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, haben Sie oder wir dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertragspartner in Textform anzuzeigen.
24.2 Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung
Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden ist, so behalten Sie den Anspruch auf die Entschädigung, falls Sie uns die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben.
24.3 Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung
- a) Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswerts gezahlt worden ist, so haben Sie die Entschädigung zurückzuzahlen oder uns die Sache zur Verfügung zu stellen. Sie haben dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang unserer schriftlichen Aufforderung auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf uns über.
- b) Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so können Sie die Sache behalten und müssen sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklären Sie sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang unserer schriftlichen Aufforderung nicht bereit, so haben Sie die Sache im Einvernehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhalten wir den Anteil, welcher der von uns geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung entspricht.
24.4 Beschädigte Sachen
Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so können Sie die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr. 23.2 oder Nr. 23.3 bei Ihnen verbleiben.
24.5 Gleichstellung
Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn Sie die Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
24.6 Übertragung der Rechte
Haben Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so haben Sie uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die Ihnen mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
24.7 Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren
Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn Sie das Wertpapier zurückerlangt hätten. Jedoch können Sie die Entschädigung behalten, soweit Ihnen durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
Was bedeutet das konkret?
Tauchen gestohlene oder verlorene Gegenstände wieder auf, muss das dem Versicherer mitgeteilt werden. Ob Sie die Sache behalten oder eine bereits gezahlte Entschädigung zurückgeben, hängt davon ab, ob und in welcher Höhe schon gezahlt wurde. In vielen Fällen haben Sie ein Wahlrecht, das Sie innerhalb einer festen Frist ausüben sollten. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn eine abhandengekommene Sache wieder auftaucht?
Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, müssen Sie oder wir dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertragspartner in Textform anzeigen.
Was gilt, wenn ich die Sache vor Zahlung der Entschädigung zurückerhalte?
Sie behalten den Anspruch auf die Entschädigung, wenn Sie uns die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben.
Was passiert, wenn die volle Entschädigung bereits gezahlt wurde?
Dann haben Sie die Entschädigung zurückzuzahlen oder uns die Sache zur Verfügung zu stellen. Dieses Wahlrecht ist innerhalb von zwei Wochen nach Empfang unserer schriftlichen Aufforderung auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf der Frist geht das Wahlrecht auf uns über.
Was gilt bei beschädigten wiederbeschafften Sachen?
Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt, können Sie die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr. 23.2 oder Nr. 23.3 bei Ihnen verbleiben.
Was gilt bei kraftlos erklärten Wertpapieren?
Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn Sie das Wertpapier zurückerlangt hätten. Die Entschädigung können Sie jedoch behalten, soweit Ihnen durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.