Für die Hausratversicherung der ARAG gilt deutsches Recht als vertragliche Rechtsgrundlage. Das bedeutet, dass sämtliche Regelungen des Versicherungsvertrags nach den Vorschriften des deutschen Rechts ausgelegt und angewendet werden.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Was bedeutet das konkret?
Alle Fragen rund um den Vertrag der Hausratversicherung richten sich nach dem in Deutschland geltenden Recht. Kommt es zu Auslegungsfragen oder Unklarheiten, sind die deutschen Rechtsvorschriften die maßgebliche Grundlage. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht den genauen Blick in die Vertragsunterlagen.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Gilt das deutsche Recht auch für die Hausratversicherung der ARAG?
Ja, für die Hausratversicherung der ARAG ist deutsches Recht das anzuwendende Recht.
Wonach werden vertragliche Fragen ausgelegt?
Vertragliche Fragen werden nach dem deutschen Recht ausgelegt und angewendet.