Nach einem Schadenfall in der Hausratversicherung der ARAG haben sowohl Sie als auch der Versicherer das Recht, den Vertrag zu kündigen. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, in welcher Form die Kündigung erfolgen muss und ab wann sie wirksam wird.
15.1 Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
15.3 Kündigung durch uns
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
15.2 Kündigung durch Sie
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Schadenfall ein, dürfen beide Seiten – Sie und der Versicherer – den Vertrag beenden. Die Kündigung muss schriftlich in Textform erfolgen und innerhalb eines Monats nach der Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung bei der anderen Seite ankommen. Kündigen Sie selbst, wirkt die Kündigung sofort, sofern Sie keinen späteren Zeitpunkt bestimmen. Kündigt der Versicherer, wird dies erst einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen – also sowohl Sie als auch der Versicherer.
Bis wann muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
In welcher Form muss die Kündigung erklärt werden?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Ab wann wird meine eigene Kündigung wirksam?
Ihre Kündigung wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung durch den Versicherer wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentversion: 2021.11