Steht Ihnen in der Hausratversicherung der ARAG ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Erfahren Sie, welche Regeln bei Personen in häuslicher Gemeinschaft gelten und welche Obliegenheiten Sie zur Sicherung Ihrer Ansprüche beachten müssen.
14.1 Übergang von Ersatzansprüchen
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebten, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Ausnahme: Diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
14.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren. Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf uns wirken Sie bei unserer Durchsetzung mit, soweit erforderlich.
Folgen bei Verletzung dieser Obliegenheit:
- Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als wir infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen können.
- Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, Ihre Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen Sie.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer Ihren Schaden ersetzt, kann er sich das Geld unter Umständen von der Person zurückholen, die den Schaden verursacht hat. Der Anspruch gegen diesen Dritten wechselt dazu vom Versicherten auf den Versicherer. Damit das gelingt, sollten Sie Ihre Ansprüche fristgerecht sichern und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen. Gegenüber Personen aus Ihrem eigenen Haushalt gelten dabei besondere Schutzregeln.
Häufige Fragen
Was geschieht mit meinem Ersatzanspruch gegen einen Dritten?
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Gilt der Übergang auch gegenüber Personen aus meinem Haushalt?
Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebten, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden – es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung des Anspruchs?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach Übergang des Anspruchs bei der Durchsetzung mitwirken, soweit erforderlich.
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Obliegenheit?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht leistungspflichtig, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung darf er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit tragen Sie.
Dokumentversion: 2021.11