Die Hausratversicherung der ARAG deckt unter den sonstigen Gefahren unter anderem Schäden an Kühl- und Gefriergut nach unerwartetem Stromausfall sowie – im Premium-Schutz – unbenannte Gefahren durch unvorhergesehene Ursachen ab. Erfahren Sie, welche Schäden ersetzt werden, welche Ausschlüsse gelten und wie hoch die Entschädigung je Versicherungsfall ausfällt.
8.1 Schäden an Kühl- und Gefriergut infolge unerwarteten Stromausfalls
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ werden Schäden an Lebensmitteln in Kühl- oder Gefrier- oder Tiefkühlanlagen ersetzt, die durch den Ausfall der Kühleinrichtung am Versicherungsort infolge eines Ausfalls des örtlichen Stromnetzes entstanden sind.
Die Vereinbarungen über die Außenversicherung gemäß Nr. 11 finden hier keine Anwendung.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, nicht auf Schäden, die durch angekündigte Stromabschaltungen entstanden sind.
8.2 Versicherung weiterer, nicht genannter Gefahren (Unbenannte Gefahren)
8.2.1 Versicherungsumfang
Wir ersetzen im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ Schäden an versicherten Sachen durch „unbenannte Gefahren“. Schäden durch „unbenannte Gefahren“ liegen vor, wenn versicherte Sachen durch eine unvorhergesehene Ursache zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Voraussetzung ist, dass die Gefahren und Schäden nicht nach 8.2.2 und 8.2.3 ausgeschlossen sind.
Als Zerstörung oder Beschädigung gilt eine nachteilige Veränderung der Sachsubstanz. Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie oder Ihr Repräsentant weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch hätten vorhersehen können.
8.2.2 Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
8.2.2.1 Gefahren und Schäden, die nach den „Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Hausrat-Schutz (HSB Hausrat 2021)“, ARAG Glasbruch-Schutz (HSB Glas 2021), ARAG Fahrraddiebstahl-Schutz (HSB Fahrrad 2021), ARAG Elektronik-Schutz (HSB Elektronik 2021) oder ARAG Haus- und Wohnungs-Schutzbrief (HSB HuW 2021) dem Grunde nach versicherbar oder dort ausgeschlossen sind.
Dies bedeutet auch, dass etwaige Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen der vorgenannten Bedingungen und Klauseln nicht über diese Regelung (8.2) ausgeweitet werden können. Dies sind insbesondere:
- Feuer
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Eindringen sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat, Diebstahl,
- Leitungswasser,
- Naturgefahren,
- a) Sturm, Hagel
- b) weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
- Glasbruch (Teil C),
- Fahrraddiebstahl oder Kaskoschäden (Teil D)
- Schäden an der Elektronik (Teil E),
- Schäden gemäß Haus- und Wohnungs-Schutzbrief (Teil F)
8.2.2.2 Kein Versicherungsschutz besteht weiterhin für
- a) Schäden, die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich herbeigeführt haben;
- b) Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Verfügung von hoher Hand (z. B. Beschlagnahme oder Verstaatlichung) oder durch Kernenergie;
- c) Schäden durch das Abhandenkommen der versicherten Sache;
- d) Schäden durch gebrauchsbedingte Abnutzung und Verschleiß;
- e) Schäden durch allmähliche Einwirkung (z. B. durch Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation);
- f) Schäden durch Witterungseinflüsse an im Freien befindlichen versicherten Sachen;
- g) Schäden, die an Tieren oder durch Tiere, Insekten, Schädlinge und Ungeziefer aller Art verursacht werden;
- h) Schäden, die entstehen, wenn die versicherte Sache nicht ihrer Bestimmung entsprechend oder nicht nach den Vorgaben des Herstellers verwendet oder gereinigt wird;
- i) Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden);
- j) Schäden durch magnetische Einwirkung, Computerviren, Softwarefehler/Softwareupdates, Programmierungsfehler oder das Löschen oder Ändern oder fehlerhaftes Lesen/Verarbeiten von Daten ohne gleichzeitige Zerstörung oder Beschädigung des Datenträgermaterials;
- k) Schäden durch den Verlust von Daten (z. B. Bildern, Software, Downloads, Apps, Musik);
- l) Schäden durch Be- oder Verarbeitung oder Reparatur;
- m) Schäden, für die der Hersteller oder Lieferant gesetzlich oder vertraglich haftet (z. B. Gewährleistungs- und Garantieansprüche);
- n) Schäden durch Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler;
- o) Schäden durch Baumaßnahmen (auch Renovierung oder Restaurierung) auf dem Versicherungsgrundstück
- p) Schäden durch einfachen Diebstahl, Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen, Unterschlagung oder Veruntreuung versicherter Sachen;
- q) Schäden an Glas, Keramik, Porzellan sowie Brillen und Kontaktlinsen und Ähnlichem;
- r) Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren;
- s) Schäden durch Verfügung von hoher Hand;
- t) Schäden durch Sturmflut oder Grundwasser;
- u) Schäden an mobilen elektronischen Geräten, wie z. B. Mobiltelefonen, Tablets, Foto-, Film- und Videogeräten;
- v) Schäden durch Personen.
8.2.3 Subsidiärhaftung
Entschädigung wird nur geleistet, soweit Sie Leistung nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen können oder einen solchen Anspruch schuldhaft verwirkt haben (Subsidiarität Teil A 11.5).
8.2.4 Höchstentschädigungsgrenzen
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist insgesamt auf 10.000 Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Unter den sonstigen Gefahren fasst die ARAG zwei Bausteine zusammen: Zum einen den Ersatz von Lebensmitteln, die verderben, wenn wegen eines unerwarteten Ausfalls des örtlichen Stromnetzes die Kühleinrichtung ausfällt (im „Komfort“ und „Premium“). Zum anderen den Schutz vor unbenannten Gefahren im „Premium“, der greift, wenn versicherte Sachen durch eine nicht vorhersehbare Ursache beschädigt, zerstört werden oder abhandenkommen. Für diesen Schutz gelten zahlreiche Ausschlüsse, er wirkt nur nachrangig zu anderen Versicherungen und die Leistung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Wird verdorbenes Kühlgut nach einem Stromausfall ersetzt?
Ja, im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ werden Schäden an Lebensmitteln in Kühl-, Gefrier- oder Tiefkühlanlagen ersetzt, die durch den Ausfall der Kühleinrichtung infolge eines Ausfalls des örtlichen Stromnetzes entstehen. Schäden durch angekündigte Stromabschaltungen sind nicht versichert.
Was sind unbenannte Gefahren?
Schäden durch unbenannte Gefahren liegen vor, wenn versicherte Sachen durch eine unvorhergesehene Ursache zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie oder Ihr Repräsentant weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch hätten vorhersehen können. Dieser Schutz gilt im ARAG Haushalt-Schutz „Premium“.
Wie hoch ist die Entschädigung bei unbenannten Gefahren?
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist insgesamt auf 10.000 Euro begrenzt.
Welche Schäden sind bei unbenannten Gefahren nicht versichert?
Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch Vorsatz, Krieg oder Kernenergie, Verschleiß und allmähliche Einwirkung, einfacher Diebstahl, Datenverlust, Schäden an Glas, Keramik oder Brillen sowie an mobilen elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen, Tablets und Foto-, Film- und Videogeräten. Zudem sind Gefahren ausgeschlossen, die bereits nach anderen ARAG-Bedingungen versicherbar oder dort ausgeschlossen sind.
Zahlt die ARAG, wenn eine andere Versicherung ebenfalls einstehen könnte?
Entschädigung wird nur geleistet, soweit Sie die Leistung nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen können oder einen solchen Anspruch schuldhaft verwirkt haben (Subsidiarität Teil A 11.5).