In der Hausratversicherung der ARAG entfällt die Leistungspflicht aus besonderen Gründen, etwa bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls, bei grob fahrlässigem Handeln sowie bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Schadens. Hier erfahren Sie, wann die Entschädigung ganz entfällt und wann sie gekürzt werden kann.
16.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
a) Vorsätzliche Herbeiführung:
Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind wir von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in Ihrer Person festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
b) Grob fahrlässige Herbeiführung:
Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, Ihre Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
16.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuschen oder zu täuschen versuchen.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen Sie wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelungen beschreiben, in welchen besonderen Fällen der Versicherer nicht oder nur eingeschränkt leisten muss. Wer einen Schaden absichtlich verursacht oder den Versicherer nach einem Schaden bewusst täuscht, verliert seinen Anspruch. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung je nach Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich den Schaden vorsätzlich herbeiführe?
Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was gilt bei grober Fahrlässigkeit?
Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, die Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Wann gilt Vorsatz als bewiesen?
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in Ihrer Person festgestellt, gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Welche Folgen hat eine arglistige Täuschung nach dem Schaden?
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie ihn arglistig über Tatsachen täuschen oder zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Wann gilt eine Täuschung als bewiesen?
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen Sie wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, gelten die Voraussetzungen als bewiesen.
Dokumentversion: 2021.11