In der Hausratversicherung der ARAG ist geregelt, welche Vollmachten der Versicherungsvertreter besitzt: Er darf Ihre Erklärungen zum Vertragsabschluss und Widerruf entgegennehmen, Versicherungsscheine und Nachträge übermitteln sowie Zahlungen annehmen, die Sie im Zusammenhang mit der Vermittlung leisten.
18.1 Entgegennahme Ihrer Erklärungen
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend:
- a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags;
- b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
18.2 Übermittlung unserer Erklärungen
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von uns ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an Sie zu übermitteln.
18.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen, die Sie im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leisten, anzunehmen.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht müssen Sie nur gegen sich gelten lassen, wenn Sie die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter ist die Schnittstelle zwischen Ihnen und dem Versicherer. Er darf Ihre Erklärungen rund um den Vertrag entgegennehmen, Ihnen den Versicherungsschein und Nachträge übermitteln und Zahlungen annehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss des Vertrags stehen. Eine Einschränkung seiner Zahlungs-Vollmacht wirkt Ihnen gegenüber nur, wenn Sie davon wussten oder sie grob fahrlässig nicht kannten.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrags, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten entgegenzunehmen.
Darf der Vertreter mir den Versicherungsschein übermitteln?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an Sie zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja. Er gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die Sie im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leisten.
Was gilt bei einer Beschränkung der Zahlungs-Vollmacht?
Eine Beschränkung dieser Vollmacht müssen Sie nur gegen sich gelten lassen, wenn Sie die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
Dokumentversion: 2021.11