In der Hausratversicherung der ARAG müssen Sie sich die Kenntnis und das Verhalten Ihres Repräsentanten zurechnen lassen. Was das im Schadenfall für Sie bedeutet und wer als Repräsentant gilt, erfahren Sie hier im Überblick.
Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihres Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Repräsentant ist eine Person, die an Ihrer Stelle über die versicherte Sache verfügen darf. Was diese Person weiß oder wie sie sich verhält, wird Ihnen gegenüber dem Versicherer so angerechnet, als wäre es Ihr eigenes Wissen oder Verhalten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt in der Hausratversicherung der ARAG für Repräsentanten?
Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihres Repräsentanten zurechnen lassen.
Werde ich für das Verhalten meines Repräsentanten verantwortlich gemacht?
Ja, das Verhalten Ihres Repräsentanten wird Ihnen zugerechnet.
Wird mir auch die Kenntnis meines Repräsentanten angerechnet?
Ja, Sie müssen sich die Kenntnis Ihres Repräsentanten zurechnen lassen.
Wer als Repräsentant gilt, ist das im Tarif geregelt?
Das hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.