Die Hausratversicherung der ARAG sichert mit einer Leistungsgarantie zu, dass die Versicherungsbedingungen mindestens dem empfohlenen Stand des GDV entsprechen und die Vorgaben des Arbeitskreises „Beratungsprozesse“ zu Entschädigungsgrenzen, Versicherungssummen und Schadenersatzansprüchen erfüllen – bei Abweichungen zu Ihrem Nachteil gelten die für Sie günstigeren Bedingungen.
24.1 Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen
Unsere Versicherungsbedingungen entsprechen in Bezug auf den dargestellten Versicherungsschutz und die Leistungsinhalte mindestens dem vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e. V. (GDV www.gdv.de) empfohlenen aktuellen Stand der Bedingungen.
24.2 Leistungsgarantie gegenüber dem Arbeitskreis „Beratungsprozesse“
Unsere Versicherungsbedingungen erfüllen die vom „Arbeitskreis Beratungsprozesse“ (www.beratungsprozesse.de) nach aktuellem Stand empfohlenen Entschädigungsgrenzen, Versicherungssummen sowie zu versichernde Schadenersatzansprüche.
24.3 Anpassung der Versicherungsleistung
Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen in Bezug auf den dargestellten Versicherungsschutz und die Leistungsinhalte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Ihrem Nachteil von den oben genannten Musterbedingungen des GDV oder den empfohlenen Entschädigungsgrenzen, Versicherungssummen sowie zu versichernde Schadenersatzansprüche des „Arbeitskreises Beratungsprozesse“ ab, werden wir uns nicht darauf berufen und bei der Schadenregulierung die für Sie günstigeren Bedingungen anwenden.
Was bedeutet das konkret?
Die ARAG verpflichtet sich, ihre Hausratbedingungen an anerkannten Branchenstandards auszurichten: mindestens am empfohlenen Stand des GDV und an den Vorgaben des Arbeitskreises „Beratungsprozesse“. Sollten die vereinbarten Bedingungen im Vergleich dazu einmal ungünstiger für Sie sein, kommt im Schadenfall die für Sie vorteilhaftere Regelung zur Anwendung. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
An welchen Standards orientieren sich die Bedingungen?
Die Versicherungsbedingungen entsprechen mindestens dem vom GDV empfohlenen aktuellen Stand der Bedingungen und erfüllen die vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ empfohlenen Entschädigungsgrenzen, Versicherungssummen sowie zu versichernde Schadenersatzansprüche.
Was gilt, wenn die Bedingungen zu meinem Nachteil abweichen?
Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Ihrem Nachteil von den Musterbedingungen des GDV oder den Empfehlungen des Arbeitskreises „Beratungsprozesse“ ab, beruft sich die ARAG nicht darauf und wendet bei der Schadenregulierung die für Sie günstigeren Bedingungen an.
Worauf bezieht sich die Leistungsgarantie gegenüber dem GDV?
Sie bezieht sich auf den dargestellten Versicherungsschutz und die Leistungsinhalte, die mindestens dem vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen aktuellen Stand der Bedingungen entsprechen.
Welche Punkte erfüllt die Garantie gegenüber dem Arbeitskreis „Beratungsprozesse“?
Erfüllt werden die nach aktuellem Stand empfohlenen Entschädigungsgrenzen, Versicherungssummen sowie zu versichernde Schadenersatzansprüche.