Die Hausratversicherung der ARAG leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Ausgeschlossen sind Schäden durch Krieg und Kernenergie.
1.1 Versicherungsfall
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen:
- a) Brand, Nutzwärmeschäden, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Blindgänger, Überschalldruckwellen, Rauch-/Rußschäden, Fahrzeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, radioaktive Isotope,
- b) Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat,
- c) Leitungswasser,
- d) Naturgefahren
- aa) Sturm, Hagel,
- bb) weitere Elementargefahren, soweit gesondert vereinbart,
- e) Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streiks und Aussperrung,
- f) sonstige Gefahren (Wildtierbisse an elektrischen Leitungen, Ausfall Kühl- und Gefriergeräte, unbenannte Gefahren und Evakuierung).
1.2 Ausschluss Krieg und Kernenergie
1.2.1 Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Mitversichert sind dagegen Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen (siehe Nr. 6).
1.2.2 Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Mitversichert sind dagegen Schäden durch radioaktive Isotope gemäß Nr. 2.8.
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung springt ein, wenn Ihr Hausrat durch bestimmte, ausdrücklich genannte Ereignisse beschädigt, zerstört wird oder verloren geht – etwa durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Unwetter. Für zwei besondere Bereiche gilt jedoch eine klare Grenze: Schäden aus Krieg und aus Kernenergie sind grundsätzlich nicht abgesichert. Ausgenommen davon sind Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung sowie durch radioaktive Isotope, die weiterhin mitversichert bleiben.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Hausratversicherung versichert?
Versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Leitungswasser, Naturgefahren wie Sturm und Hagel, Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streiks und Aussperrung sowie sonstige Gefahren wie Wildtierbisse an elektrischen Leitungen, Ausfall von Kühl- und Gefriergeräten, unbenannte Gefahren und Evakuierung.
Sind Schäden durch Krieg versichert?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Mitversichert sind dagegen Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen.
Sind Schäden durch Kernenergie versichert?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Mitversichert sind dagegen Schäden durch radioaktive Isotope gemäß Nr. 2.8.
Sind weitere Elementargefahren automatisch abgesichert?
Sturm und Hagel gehören zu den versicherten Naturgefahren. Weitere Elementargefahren sind nur dann versichert, soweit dies gesondert vereinbart wurde.
Ist auch der Versuch eines Einbruchs oder Raubs versichert?
Ja. Neben Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub ist auch der Versuch einer solchen Tat mitversichert.