Beim Gerichtsstand der Hausratversicherung der ARAG hängt die örtliche Zuständigkeit davon ab, wer klagt: Bei Klagen gegen die ARAG oder den Versicherungsvermittler zählen neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch Ihr Wohnsitz, bei Klagen gegen Sie ist ausschließlich Ihr Wohnsitz maßgeblich. Für betriebliche Versicherungen gelten besondere Regelungen.
21.1 Klagen gegen uns oder den Versicherungsvermittler
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, können Sie Ihre Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebs zuständigen Gericht geltend machen.
21.2 Klagen gegen Sie
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen Sie ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, kann die ARAG ihre Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebs zuständigen Gericht geltend machen.
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Die Regelung legt fest, welches Gericht zuständig ist, wenn es zu einer Klage rund um den Versicherungsvertrag oder die Versicherungsvermittlung kommt. Klagen Sie gegen die ARAG oder den Vermittler, können Sie unter anderem das Gericht an Ihrem Wohnort wählen. Wird umgekehrt gegen Sie geklagt, ist allein das Gericht an Ihrem Wohnort zuständig. Für betriebliche Verträge gibt es zusätzlich die Möglichkeit, das Gericht am Sitz des Gewerbebetriebs zu nutzen.
Häufige Fragen
Wo kann ich gegen die ARAG oder den Versicherungsvermittler klagen?
Neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Welches Gericht ist bei einer Klage gegen mich zuständig?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen Sie ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Was gilt bei einer betrieblichen Versicherung, wenn ich klage?
Handelt es sich um eine betriebliche Versicherung, können Sie Ihre Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebs zuständigen Gericht geltend machen.
Kann die ARAG bei betrieblichen Verträgen ein anderes Gericht wählen?
Ja, soweit es sich um eine betriebliche Versicherung handelt, kann die ARAG ihre Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebs zuständigen Gericht geltend machen.