In der Hausratversicherung der ARAG greift eine Sanktionsklausel: Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange keine anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der EU, der Bundesrepublik Deutschland oder der USA entgegenstehen.
Es besteht unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Sanktionsklausel stellt klar, dass der Versicherungsschutz an geltende internationale Sanktions- und Embargoregelungen gebunden ist. Der Schutz gilt nur so lange, wie ihm keine solchen Bestimmungen entgegenstehen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Wann besteht trotz Embargobestimmungen Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Gelten die Regelungen auch für Sanktionen der USA?
Ja, dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Welche Institutionen sind für die Sanktionen maßgeblich?
Maßgeblich sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika.
Gilt die Sanktionsklausel unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen?
Ja, der Versicherungsschutz besteht unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen nur in dem beschriebenen Umfang.
Dokumentversion: 2021.11