Die Hausratversicherung der ARAG ersetzt Schäden, die Wildtiere an elektrischen Leitungen Ihres Hausrats und an der Gebäudeverkabelung innerhalb der versicherten Wohnung verursachen – vorausgesetzt, Sie haben diese eingebracht und tragen dafür die Gefahr.
Ersetzt werden durch Wildtiere verursachte Schäden an elektrischen Leitungen Ihres Hausrats und der Gebäudeverkabelung innerhalb der versicherten Wohnung (Nr. 10.3), sofern Sie diese eingebracht haben und dafür die Gefahr tragen.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht ein Wildtier Schäden an elektrischen Leitungen, kann dies über die Hausratversicherung abgedeckt sein. Erfasst sind sowohl die Leitungen Ihres Hausrats als auch die Gebäudeverkabelung innerhalb der versicherten Wohnung. Voraussetzung ist, dass Sie diese eingebracht haben und dafür die Gefahr tragen.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch Wildtiere sind versichert?
Ersetzt werden durch Wildtiere verursachte Schäden an elektrischen Leitungen Ihres Hausrats und der Gebäudeverkabelung innerhalb der versicherten Wohnung.
Ist auch die Gebäudeverkabelung mitversichert?
Ja, die Gebäudeverkabelung innerhalb der versicherten Wohnung ist erfasst, sofern Sie diese eingebracht haben und dafür die Gefahr tragen.
Welche Voraussetzung muss für den Ersatz erfüllt sein?
Sie müssen die betroffenen Leitungen eingebracht haben und dafür die Gefahr tragen.
Wo gilt der Schutz für Schäden durch Wildtiere?
Der Schutz gilt innerhalb der versicherten Wohnung.
Dokumentversion: 2021.11