Die ARAG Hausratversicherung leistet bei Leitungswasserschäden für frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen sowie für Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser – abhängig vom gewählten Schutz „Komfort“ oder „Premium“. Erfahren Sie, welche Gefahren versichert sind, welche Höchstentschädigung gilt und welche Schäden ausgeschlossen bleiben.
Versicherte Gefahren und Schäden
4.1 Bruchschäden
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a) und b) zum versicherten Hausrat gehören (Nr. 10), leisten wir Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende
a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen,
- bb) der Warmwasser- oder Dampfheizung inklusive Fußbodenheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
- cc) von Wasserlösch-, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen,
sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind;
b) frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen:
- aa) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (zum Beispiel Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche,
- bb) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs- inklusive Fußbodenheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Ferner sind Schäden, die von innerhalb des Gebäudes liegenden Regenfallrohren und in Zisternen aufgefangenem Regenwasser verursacht werden, mitversichert.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
4.1.2 Bruchschäden an Installationen
Mitversichert sind im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ sonstige Bruchschäden an Armaturen (zum Beispiel Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse), sofern Sie hierfür die Gefahr tragen.
4.2 Nässeschäden
4.2.1 Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser-, Dampf- oder Fußbodenheizung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch-, Sprinkler- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten, Schwimmbädern, Aquarien/Terrarien, innerhalb des Gebäudes liegenden Regenabflussrohren oder in Zisternen aufgefangenem Regenwasser bestimmungswidrig ausgetreten sein.
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf und Regenwasser aus Zisternen stehen Leitungswasser gleich.
Mitversichert ist auch der Schaden an Lebewesen eines Aquariums, der als Folge dadurch entsteht, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
4.2.2 Wasser aus Zimmerbrunnen/Wassersäulen
Mitversichert sind im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ auch Nässeschäden am Hausrat durch bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen.
4.2.3 Reinigungs- und Planschwasser
Mitversichert sind im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ auch Nässeschäden am Hausrat durch bestimmungswidrigen Austritt von Reinigungs- und Planschwasser.
4.2.4 Unmittelbare Einwirkung von Regen- und Schmelzwasser
Mitversichert sind ARAG Haushalt-Schutz „Premium“ auch Nässeschäden am Hausrat durch unmittelbare Einwirkung von Regen- und Schmelzwasser.
Die versicherten Sachen müssen sich innerhalb der versicherten Wohnung befinden.
Nicht versichert sind durch Rückstau oder sonstige Überschwemmung des Grundstücks oder Gebäudes entstandene Schäden.
Die Höchstentschädigung pro Schadenfall beträgt 10.000 Euro.
4.3 Nicht versicherte Schäden
4.3.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch
- a) Plansch- oder Reinigungswasser;
- b) Schwamm;
- c) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- d) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- e) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 4.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- f) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brands, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage;
- g) Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen;
- h) Leitungswasser aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen.
4.3.2 Die ARAG leistet keine Entschädigung für Schäden in Gebäuden oder in Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und für in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindliche Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung springt ein, wenn Wasser ungewollt aus fest verbauten Leitungen, Heizungen oder angeschlossenen Anlagen austritt und Ihren Hausrat beschädigt. Auch Frostschäden an Rohren und bestimmten Installationen im Gebäude sind abgedeckt. Je nach gewähltem Schutz – „Komfort“ oder „Premium“ – kommen zusätzliche Leistungen hinzu, etwa bei Zimmerbrunnen, Plansch- und Reinigungswasser oder Regen- und Schmelzwasser. Bestimmte Ursachen wie Überschwemmung, Grundwasser oder Wasser aus mobilen Behältnissen sind dagegen nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Nässeschäden sind versichert?
Versichert sind Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Das Wasser muss aus Rohren der Wasserversorgung, Heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, Wasserlösch-, Sprinkler- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten, Schwimmbädern, Aquarien/Terrarien, Regenabflussrohren im Gebäude oder aus in Zisternen aufgefangenem Regenwasser stammen.
Welche zusätzlichen Leistungen bieten „Komfort“ und „Premium“?
Im ARAG Haushalt-Schutz „Komfort“ und „Premium“ sind zusätzlich sonstige Bruchschäden an Armaturen, Nässeschäden durch Zimmerbrunnen und Wassersäulen sowie durch Reinigungs- und Planschwasser mitversichert. Der „Premium“-Schutz deckt zusätzlich Nässeschäden durch unmittelbare Einwirkung von Regen- und Schmelzwasser bis zu einer Höchstentschädigung von 10.000 Euro pro Schadenfall ab.
Sind Schäden durch Überschwemmung mitversichert?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Gilt der Schutz auch für Rohre unter der Bodenplatte?
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) sind nicht versichert, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Ist Wasser aus Eimern oder Gießkannen versichert?
Nein. Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen ist nicht versichert. Ebenso ausgeschlossen ist Leitungswasser aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen im Grundschutz.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2021.11