In der Hausratversicherung der ARAG bildet der Versicherungswert die Grundlage der Entschädigungsberechnung – erfahren Sie, wie sich Neuwert, Versicherungssumme mit Vorsorgebetrag im Summenmodell und Entschädigungsgrenze im Quadratmetermodell konkret zusammensetzen.
14.1 Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
- a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
- b) Für Kunstgegenstände (siehe 18. 1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe Nr. 18 Nr. 1 a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
- c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
- d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Nr. 18.2 ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswerts höchstens diese Beträge berücksichtigt.
14.2 Versicherungssumme (Summenmodell)
- a) Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen.
- b) Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von zehn Prozent der Versicherungssumme, im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ maximal jedoch um 30.000 Euro.
14.3 Entschädigungsgrenze (Quadratmetermodell)
- a) Die Entschädigungsgrenze beim Quadratmetermodell ist auf den im Versicherungsschein genannten Betrag begrenzt, sofern nicht für versicherte Sachen geringere Entschädigungsgrenzen vereinbart sind.
- b) Bei Erhöhung der Wohnfläche um nicht mehr als zehn Prozent innerhalb des laufenden Versicherungsjahres besteht eine Vorsorgeversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert legt fest, mit welchem Wert Ihr Hausrat im Schadenfall angesetzt wird – in der Regel dem Neuwert einer gleichwertigen Neuanschaffung. Beim Summenmodell orientiert sich die Versicherungssumme an diesem Wert und wird durch einen Vorsorgebetrag ergänzt. Beim Quadratmetermodell gilt stattdessen die im Versicherungsschein genannte Entschädigungsgrenze, ergänzt um eine Vorsorge bei moderater Wohnflächenerhöhung. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Was ist der Versicherungswert in der Hausratversicherung?
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung. Er entspricht dem Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Wie wird der Versicherungswert bei Kunstgegenständen und Antiquitäten bestimmt?
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Wie hoch ist der Vorsorgebetrag im Summenmodell?
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von zehn Prozent der Versicherungssumme, im ARAG Haushalt-Schutz „Basis“ maximal jedoch um 30.000 Euro.
Was gilt beim Quadratmetermodell im Schadenfall?
Die Entschädigungsgrenze ist auf den im Versicherungsschein genannten Betrag begrenzt, sofern nicht für versicherte Sachen geringere Entschädigungsgrenzen vereinbart sind.
Was passiert bei einer Erhöhung der Wohnfläche?
Bei Erhöhung der Wohnfläche um nicht mehr als zehn Prozent innerhalb des laufenden Versicherungsjahres besteht eine Vorsorgeversicherung.
Dokumentversion: 2021.11