Übersteigt bei der Hausratversicherung der ARAG die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, können Sie und der Versicherer eine sofortige Herabsetzung verlangen. Erfahren Sie, wie sich die Prämie anpasst und wann der Vertrag bei rechtswidriger Absicht nichtig ist.
10.1 Herabsetzung der Versicherungssumme:
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, so können sowohl Sie als auch wir verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist für die Höhe der Prämie der Betrag maßgebend, den wir berechnet haben würden, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
10.2 Überversicherung in betrügerischer Absicht:
Haben Sie die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig.
Uns steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangen.
Was bedeutet das konkret?
Eine Überversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme deutlich höher ist als der tatsächliche Wert des versicherten Hausrats. In diesem Fall dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer verlangen, die Versicherungssumme sofort zu senken. Die Prämie richtet sich dann nach dem Betrag, der für den neuen, angepassten Vertragsinhalt gilt. Wurde die Überversicherung dagegen bewusst gewählt, um sich einen unrechtmäßigen finanziellen Vorteil zu verschaffen, ist der Vertrag ungültig.
Häufige Fragen
Was ist eine Überversicherung?
Eine Überversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich übersteigt.
Wer kann die Herabsetzung der Versicherungssumme verlangen?
Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können verlangen, dass die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
Wie wird die Prämie nach einer Herabsetzung berechnet?
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist der Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet hätte, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Was passiert bei einer Überversicherung in betrügerischer Absicht?
Wurde die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.