Mit der Innovationsgarantie der ARAG Hausratversicherung profitieren auch Bestandskunden automatisch von Verbesserungen: Werden die Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten diese Vorteile ab dem Zeitpunkt der Änderung auch für alle bestehenden, ungekündigten Verträge.
Werden diese Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten diese Vorteile ab dem Zeitpunkt der Änderung auch für alle bestehenden, ungekündigten Verträge, denen unsere Versicherungsbedingungen für den
- ARAG Haushalts-Schutz (HSB Haushalt2021)
- ARAG Glasbruch-Schutz (HSB Glas2021)
- ARAG Fahrraddiebstahl-Schutz (HSB Fahrrad 2021)
- ARAG Elektronik-Schutz (HSB Elektronik 2021) und
- ARAG Haus- und Wohnungs-Schutzbrief (HSB HuW 2021) zugrunde liegen
Was bedeutet das konkret?
Die Innovationsgarantie sorgt dafür, dass Sie als Bestandskunde nicht schlechter gestellt werden als Neukunden. Sobald die Bedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne zusätzlichen Beitrag angepasst werden, greifen diese Verbesserungen automatisch auch für Ihren bestehenden, ungekündigten Vertrag. Sie müssen dafür nichts tun.
Häufige Fragen
Was ist die Innovationsgarantie in der ARAG Hausratversicherung?
Werden die Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten diese Vorteile ab dem Zeitpunkt der Änderung auch für alle bestehenden, ungekündigten Verträge.
Muss ich für die verbesserten Leistungen mehr bezahlen?
Nein. Die Vorteile gelten ausschließlich dann, wenn die Bedingungen ohne Mehrbeitrag geändert werden.
Für welche Verträge gilt die Leistungsgarantie?
Sie gilt für alle bestehenden, ungekündigten Verträge, denen die Versicherungsbedingungen für den ARAG Haushalts-Schutz, Glasbruch-Schutz, Fahrraddiebstahl-Schutz, Elektronik-Schutz oder den Haus- und Wohnungs-Schutzbrief zugrunde liegen.
Ab wann gelten die verbesserten Bedingungen?
Die Vorteile gelten ab dem Zeitpunkt der Änderung der Versicherungsbedingungen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2021.11