In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Was ist nicht versichert?:
Nicht ersetzt werden Mietausfallschäden,
(7) wenn die deswegen geltend gemachten Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegen den Mieter nicht gerichtlich durchsetzbar sind, zum Beispiel weil ihnen Einreden (wie die Verjährung), Einwendungen (wie Minderung) oder Gegenansprüche entgegenstehen;
(2) wenn der Mieter vor Abschluss des Versicherungsvertrags seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht fristgerecht und vollständig nachgekommen ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es zu Zahlungsrückständen oder Stundungen gekommen ist;
(,) wenn ein Mieter des betroffenen Mietverhältnisses der Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte des Versicherungsnehmers ist oder ein Verwandter in direkter Linie, zum Beispiel Eltern, Kinder oder Geschwister.
Dokumentversion: 2024.01
Nicht ersetzt werden Mietausfallschäden,
(7) wenn die deswegen geltend gemachten Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegen den Mieter nicht gerichtlich durchsetzbar sind, zum Beispiel weil ihnen Einreden (wie die Verjährung), Einwendungen (wie Minderung) oder Gegenansprüche entgegenstehen;
(2) wenn der Mieter vor Abschluss des Versicherungsvertrags seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht fristgerecht und vollständig nachgekommen ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es zu Zahlungsrückständen oder Stundungen gekommen ist;
(,) wenn ein Mieter des betroffenen Mietverhältnisses der Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte des Versicherungsnehmers ist oder ein Verwandter in direkter Linie, zum Beispiel Eltern, Kinder oder Geschwister.
Dokumentversion: 2024.01