In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Haftzeit:
Die Ha(zeit beginnt mit dem Wirksamwerden der Kündigungserklärung. Der Mietausfallschaden wird ersetzt
• bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Mieter die Wohnung zurückgibt, sowie
• für die Dauer einer gegebenenfalls nach ) 2 Absatz 2 erforderlichen Renovierung von maximal drei Monaten, höchstens jedoch für die im Versicherungsvertrag vereinbarte Dauer (sechs bzw. zwölf Monate).
Dokumentversion: 2024.01
Die Ha(zeit beginnt mit dem Wirksamwerden der Kündigungserklärung. Der Mietausfallschaden wird ersetzt
• bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Mieter die Wohnung zurückgibt, sowie
• für die Dauer einer gegebenenfalls nach ) 2 Absatz 2 erforderlichen Renovierung von maximal drei Monaten, höchstens jedoch für die im Versicherungsvertrag vereinbarte Dauer (sechs bzw. zwölf Monate).
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