In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Wann haben Sie Anspruch auf Versicherungsschutz?:
(7) Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Ein Versicherungsfall ist eingetreten, wenn
• Sie das Mietverhältnis durch Kündigung beendet haben und
• der Mieter die Mietsache nach der Kündigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt und
• der Mieter nach Wirksamwerden der von Ihnen ausgesprochenen Kündigung die Mietsowie Mietnebenkostenzahlungen ganz oder teilweise einstellt.
(2) Für bereits bei Abschluss dieses Vertrags vermietete Wohneinheiten besteht Versicherungsschutz jedoch erst für frühestens nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn ausgesprochene Kündigungen (Wartezeit).
(,) Bei Mietverhältnissen, die nach Abschluss dieses Vertrags beginnen, entfällt die Wartezeit.
Dokumentversion: 2024.01
(7) Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Ein Versicherungsfall ist eingetreten, wenn
• Sie das Mietverhältnis durch Kündigung beendet haben und
• der Mieter die Mietsache nach der Kündigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt und
• der Mieter nach Wirksamwerden der von Ihnen ausgesprochenen Kündigung die Mietsowie Mietnebenkostenzahlungen ganz oder teilweise einstellt.
(2) Für bereits bei Abschluss dieses Vertrags vermietete Wohneinheiten besteht Versicherungsschutz jedoch erst für frühestens nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn ausgesprochene Kündigungen (Wartezeit).
(,) Bei Mietverhältnissen, die nach Abschluss dieses Vertrags beginnen, entfällt die Wartezeit.
Dokumentversion: 2024.01