In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Entschädigungsberechnung:
Die ARAG Allgemeine ersetzt den versicherten Mietausfallschaden (das Nutzungsentgelt für den Zeitraum, in dem der Mieter nach Beendigung des Mietvertrags die Wohneinheit weiter in Anspruch nimmt) bis zum Ende der vereinbarten Ha(zeit, höchstens jedoch bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Der Mietausfallschaden besteht aus dem mit dem Mieter vereinbarten Mietzins einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten (als Pauschale oder Vorauszahlung). Etwaige Zahlungen des Mieters hierauf werden angerechnet.
Während einer Renovierung beschränkt sich die Entschädigung auf den Mietzins ohne Mietnebenkosten.
Dokumentversion: 2024.01
Die ARAG Allgemeine ersetzt den versicherten Mietausfallschaden (das Nutzungsentgelt für den Zeitraum, in dem der Mieter nach Beendigung des Mietvertrags die Wohneinheit weiter in Anspruch nimmt) bis zum Ende der vereinbarten Ha(zeit, höchstens jedoch bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Der Mietausfallschaden besteht aus dem mit dem Mieter vereinbarten Mietzins einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten (als Pauschale oder Vorauszahlung). Etwaige Zahlungen des Mieters hierauf werden angerechnet.
Während einer Renovierung beschränkt sich die Entschädigung auf den Mietzins ohne Mietnebenkosten.
Dokumentversion: 2024.01