In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Rückforderung der Leistung:
Wird festgestellt (zum Beispiel durch Urteil, Vergleich oder Klagerücknahme), dass die Mietforderung nicht oder nicht in vollem Umfang berechtigt war, sind Sie verp-ichtet, der ARAG Allgemeine die gezahlten Leistungen anteilig im Umfang der nicht berechtigten Mietforderung zurückzuerstatten. (Beispiel: Es wird festgestellt, dass Ihnen aufgrund nicht beseitigter Mietmängel nur eine um 2+ Prozent geminderte Miete bzw. .+ Prozent der Miete zustand, so sind Sie verpflichtet, der ARAG Allgemeine 2+ Prozent der gezahlten Leistung zurückzuerstatten.)
Dokumentversion: 2024.01
Wird festgestellt (zum Beispiel durch Urteil, Vergleich oder Klagerücknahme), dass die Mietforderung nicht oder nicht in vollem Umfang berechtigt war, sind Sie verp-ichtet, der ARAG Allgemeine die gezahlten Leistungen anteilig im Umfang der nicht berechtigten Mietforderung zurückzuerstatten. (Beispiel: Es wird festgestellt, dass Ihnen aufgrund nicht beseitigter Mietmängel nur eine um 2+ Prozent geminderte Miete bzw. .+ Prozent der Miete zustand, so sind Sie verpflichtet, der ARAG Allgemeine 2+ Prozent der gezahlten Leistung zurückzuerstatten.)
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