In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung profitieren nicht nur Sie als Versicherungsnehmer vom Schutz, sondern auch Ihre Mitarbeiter im versicherten Betrieb sowie berechtigte Fahrer und Insassen der auf Ihre Firma zugelassenen Fahrzeuge – erfahren Sie hier, wer alles Anspruch auf die Versicherungsleistungen hat.
Alle Versicherungsleistungen (§ 6) stehen zu:
- Ihnen als Versicherungsnehmer;
- den von Ihnen beschäftigten Mitarbeitern, soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig sind;
- allen Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen eines Motorfahrzeugs zu Lande sowie Anhängers. (Berechtigt ist jede Person, die das Kraftfahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.)
Voraussetzung ist, dass das Motorfahrzeug oder der Anhänger im Zeitpunkt des Versicherungsfalls:
- auf Ihre Firma zugelassen oder
- auf den Namen Ihrer Firma mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) versehen ist oder
- Ihre Firma es zum vorübergehenden Gebrauch angemietet hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für Sie selbst als Versicherungsnehmer. Auch Ihre Mitarbeiter sind erfasst, wenn sie beruflich im versicherten Betrieb tätig sind. Zusätzlich sind berechtigte Fahrer und Insassen von Fahrzeugen mitversichert, sofern das Fahrzeug einen Bezug zu Ihrer Firma hat – etwa durch Zulassung, Versicherungskennzeichen oder Anmietung.
Häufige Fragen
Wer ist in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer, die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig sind, sowie berechtigte Fahrer und Insassen eines Motorfahrzeugs oder Anhängers.
Wann gilt ein Fahrer als berechtigt?
Berechtigt ist jede Person, die das Kraftfahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.
Welche Voraussetzungen muss das Fahrzeug erfüllen?
Das Motorfahrzeug oder der Anhänger muss im Zeitpunkt des Versicherungsfalls auf Ihre Firma zugelassen sein, auf den Namen Ihrer Firma mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein oder von Ihrer Firma zum vorübergehenden Gebrauch angemietet sein.
Sind Mitarbeiter grundsätzlich mitversichert?
Mitarbeiter sind mitversichert, soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig sind.