In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung sind alle auf Ihre Firma zugelassenen Kraftfahrzeuge versichert – von Pkw über Wohnmobile und Lieferwagen im Werkverkehr bis zu Krafträdern und zulassungspflichtigen Pedelecs. Auch mitgeführte Anhänger sind eingeschlossen, während bestimmte Nutzfahrzeuge und Mietwagen ausgenommen bleiben.
Versichert sind alle auf Ihre Firma zugelassenen:
- Kraftfahrzeuge zu Lande, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen bestimmt sind, einschließlich des Fahrerplatzes nicht mehr als neun Sitzplätze haben, eine Gesamtbreite von 2++ Zentimeter, eine Gesamtlänge von 7./// Zentimeter, eine Höhe von ,// Zentimeter und ein zulässiges Gesamtgewicht von vier Tonnen nicht überschreiten;
- Wohnmobile bis ,2/ Zentimeter Höhe und .,+ Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Ladung);
- Kraftfahrzeuge im Werkverkehr (zum Beispiel Lieferwagen) bis zu einer Nutzlast von vier Tonnen (einschließlich der Nutzlast eines mitgeführten Anhängers);
- Krafträder (über +/ Kubikzentimeter Hubraum);
- Leichtkrafträder (unter +/ Kubikzentimeter Hubraum) bzw. zulassungspflichtige Pedelecs.
Versichert sind auch mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger mit höchstens einer Achse. Achsen mit weniger als 7// Zentimeter Abstand gelten als eine Achse.
Nicht versichert sind:
- Nutzfahrzeuge über vier Tonnen Nutzlast,
- Omnibusse über neun Sitze,
- Sattelzug- und Zugmaschinen,
- Anhänger für Lkw,
- zulassungspflichtige selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen,
- Mietwagen, Personenmietwagen und Taxen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die auf Ihre Firma zugelassenen Fahrzeuge – dazu zählen Pkw, Wohnmobile, Lieferwagen im Werkverkehr sowie Krafträder und zulassungspflichtige Pedelecs. Auch bestimmte mitgeführte Anhänger sind mit abgedeckt. Für größere Nutzfahrzeuge, Omnibusse, Zugmaschinen sowie Miet- und Taxifahrzeuge besteht dagegen kein Schutz.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind grundsätzlich versichert?
Versichert sind alle auf Ihre Firma zugelassenen Kraftfahrzeuge zu Lande (Pkw), Wohnmobile, Kraftfahrzeuge im Werkverkehr wie Lieferwagen, Krafträder sowie Leichtkrafträder bzw. zulassungspflichtige Pedelecs.
Sind auch Anhänger mitversichert?
Ja, versichert sind mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger mit höchstens einer Achse. Achsen mit weniger als 7// Zentimeter Abstand gelten als eine Achse.
Welche Fahrzeuge sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Nutzfahrzeuge über vier Tonnen Nutzlast, Omnibusse über neun Sitze, Sattelzug- und Zugmaschinen, Anhänger für Lkw, zulassungspflichtige selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Mietwagen, Personenmietwagen und Taxen.
Bis zu welchem Gewicht sind Pkw versichert?
Versichert sind Kraftfahrzeuge zu Lande mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu vier Tonnen, die einschließlich Fahrerplatz nicht mehr als neun Sitzplätze haben.