In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung endet der Versicherungsschutz automatisch mit der Beendigung des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes Verkehr, des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes für Privatpersonen und/oder des Zusatzbausteins ARAG Fahrzeug-Schutzbrief.
Der Versicherungsschutz endet automatisch mit Beendigung der folgenden Bausteine:
- ARAG Aktiv-Rechtsschutz Verkehr (§ 2, 2 b bzw. 2 p)
- ARAG Aktiv-Rechtsschutz für Privatpersonen (§ 28, 28 b bzw. 28 p)
- und/oder des Zusatzbausteins ARAG Fahrzeug-Schutzbrief
Was bedeutet das konkret?
Die Dauer des Versicherungsschutzes ist an die genannten Bausteine gekoppelt. Sobald einer dieser Bausteine – der ARAG Aktiv-Rechtsschutz Verkehr, der ARAG Aktiv-Rechtsschutz für Privatpersonen oder der Zusatzbaustein ARAG Fahrzeug-Schutzbrief – endet, endet auch der zugehörige Versicherungsschutz automatisch.
Häufige Fragen
Wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz endet automatisch mit Beendigung des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes Verkehr, des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes für Privatpersonen und/oder des Zusatzbausteins ARAG Fahrzeug-Schutzbrief.
Muss ich das Ende des Versicherungsschutzes gesondert veranlassen?
Nein. Der Versicherungsschutz endet automatisch mit Beendigung der genannten Bausteine.
Welche Bausteine bestimmen die Vertragsdauer?
Maßgeblich sind der ARAG Aktiv-Rechtsschutz Verkehr (§ 2, 2 b bzw. 2 p), der ARAG Aktiv-Rechtsschutz für Privatpersonen (§ 28, 28 b bzw. 28 p) sowie der Zusatzbaustein ARAG Fahrzeug-Schutzbrief.