Bei der ARAG Versicherung gelten in der Rechtsschutzversicherung besondere Obliegenheiten für den Fahrzeug-Schutzbrief: Wer im Versicherungsfall Schutz braucht, muss den Fall unverzüglich melden, sich abstimmen, wahrheitsgemäß informieren, Schäden mindern und Weisungen befolgen.
Obliegenheiten bezeichnen sämtliche Verhaltensregeln, die Sie beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten.
Was müssen Sie tun, wenn ein Versicherungsfall eintritt und Sie Versicherungsschutz brauchen?
- Sie müssen der ARAG Allgemeine den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen, gegebenenfalls auch telefonisch. („Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“.)
- Sie müssen sich mit der ARAG Allgemeine darüber abstimmen, ob und welche Leistungen sie erbringen soll. Die Allgemeine unterhält einen Notdienst, der „rund um die Uhr“ besetzt ist.
- Sie müssen die ARAG Allgemeine
- vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalls unterrichten und
- ihre Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen.
- Sie müssen soweit möglich dafür sorgen, dass Schaden vermieden bzw. verringert wird. (Entsprechend § 82 Versicherungsvertragsgesetz. § 82 bestimmt zum Beispiel in Absatz 7: „Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.“)
- Sie müssen die Weisungen der ARAG Allgemeine befolgen, soweit das für Sie zumutbar ist. Außerdem müssen Sie Weisungen einholen, wenn die Umstände dies gestatten.
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind Verhaltensregeln, an die Sie sich halten sollten, damit Ihr Versicherungsschutz bestehen bleibt. Tritt ein Versicherungsfall ein, sollten Sie sich zügig bei der ARAG melden, offen alle Umstände schildern, benötigte Unterlagen bereithalten, aktiv zur Schadenminderung beitragen und die Hinweise der Versicherung berücksichtigen. Der Notdienst ist dabei jederzeit erreichbar.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich einen Versicherungsfall melden?
Sie müssen der ARAG Allgemeine den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen, gegebenenfalls auch telefonisch. „Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“.
Ist der Notdienst der ARAG rund um die Uhr erreichbar?
Ja. Die ARAG Allgemeine unterhält einen Notdienst, der „rund um die Uhr“ besetzt ist. Mit ihr müssen Sie abstimmen, ob und welche Leistungen sie erbringen soll.
Welche Informationen und Unterlagen muss ich bereitstellen?
Sie müssen die ARAG Allgemeine vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalls unterrichten und ihre Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen.
Muss ich zur Schadenminderung beitragen?
Ja. Sie müssen soweit möglich dafür sorgen, dass Schaden vermieden bzw. verringert wird. Dies entspricht § 82 Versicherungsvertragsgesetz, wonach der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen hat.
Muss ich die Weisungen der ARAG befolgen?
Sie müssen die Weisungen der ARAG Allgemeine befolgen, soweit das für Sie zumutbar ist. Außerdem müssen Sie Weisungen einholen, wenn die Umstände dies gestatten.