In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung geht bei bestimmten Leistungen die Verpflichtung Dritter vor – etwa aus anderen Versicherungsverträgen, einer Mitgliedschaft im Automobilklub oder einer Mobilitätsgarantie des Herstellers. Wer sich jedoch zuerst an die ARAG Allgemeine wendet, erhält von ihr die Leistung.
(1) Vorrang der Leistungspflicht Dritter:
Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund einer der folgenden Punkte zur Hilfe oder zur Leistung verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche den Leistungsverpflichtungen der ARAG Allgemeine vor:
- anderer Versicherungsverträge (zum Beispiel Kraftfahrt-, Kranken-, Unfall-, Rechtsschutz- bzw. Schutzbriefversicherung) oder
- einer Mitgliedschaft in einem Automobilklub oder
- einer Mobilitätsgarantie des Fahrzeugherstellers
(2) Vorrangige Ansprache der ARAG Allgemeine:
Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an die ARAG Allgemeine, ist diese Ihnen gegenüber abweichend von Absatz (1) zur Leistung verpflichtet.
(3) Begrenzung auf den Gesamtschaden:
Haben Sie aufgrund desselben Schadenereignisses Erstattungsansprüche gleichen Inhalts gegenüber einem Dritten, können Sie insgesamt keine Entschädigung verlangen, die Ihren Gesamtschaden übersteigt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden auch ein Dritter zur Hilfe oder Leistung verpflichtet ist, hat dessen Verpflichtung grundsätzlich Vorrang vor der Leistung der ARAG Allgemeine. Melden Sie den Schaden jedoch zuerst der ARAG Allgemeine, springt diese für Sie ein. Insgesamt erhalten Sie aus allen Ansprüchen zusammen aber nie mehr, als Ihr tatsächlicher Gesamtschaden beträgt.
Häufige Fragen
Wer leistet zuerst, wenn ein Dritter verpflichtet ist?
Die Ansprüche gegen den Dritten gehen den Leistungsverpflichtungen der ARAG Allgemeine vor – etwa bei anderen Versicherungsverträgen, einer Mitgliedschaft im Automobilklub oder einer Mobilitätsgarantie des Fahrzeugherstellers.
Was gilt, wenn ich mich zuerst an die ARAG Allgemeine wende?
Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis zuerst an die ARAG Allgemeine, ist diese Ihnen gegenüber abweichend vom Vorrang der Drittleistung zur Leistung verpflichtet.
Welche Ansprüche Dritter haben Vorrang?
Vorrang haben Ansprüche aus anderen Versicherungsverträgen (zum Beispiel Kraftfahrt-, Kranken-, Unfall-, Rechtsschutz- bzw. Schutzbriefversicherung), aus einer Mitgliedschaft in einem Automobilklub oder aus einer Mobilitätsgarantie des Fahrzeugherstellers.
Kann ich mehr als meinen Schaden erstattet bekommen?
Nein. Haben Sie aufgrund desselben Schadenereignisses Erstattungsansprüche gleichen Inhalts gegenüber einem Dritten, können Sie insgesamt keine Entschädigung verlangen, die Ihren Gesamtschaden übersteigt.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.01