Beim ARAG Fahrzeug-Schutzbrief für Selbstständige in der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung ist die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG als Risikoträger beteiligt, während die ARAG SE als führender Versicherer auftritt. Wer in Schadenfällen klagen oder verklagt werden kann, hängt davon ab, ob der Rechtsschutz oder der Fahrzeug-Schutzbrief betroffen ist.
Risikoträger:
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
ARAG Platz 7, 4/4.2 Düsseldorf
- Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
- Vorstand: Christian Vogée (Sprecher), Uwe Grünewald, Zouhair Haddou-Temsamani, Katrin Unterberg
- Sitz und Registergericht: Düsseldorf, HRB 7/478
- USt-ID-Nr.: DE 877 72+ 276
Führender Versicherer ist die ARAG SE.
Sie ist bevollmächtigt, Zahlungen, Anzeigen und Willenserklärungen usw. – ausgenommen in Schadenangelegenheiten – auch für die ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft (im Folgenden ARAG Allgemeine genannt) entgegenzunehmen und zu tätigen.
Verklagt werden bzw. klagen kann außer in Schadenfällen nur die ARAG SE.
In Schadenangelegenheiten einschließlich sich hieraus ergebender Rechtsstreitigkeiten, die:
- den Rechtsschutz betreffen, kann ausschließlich die ARAG SE verklagt werden bzw. klagen.
- den ARAG Fahrzeug-Schutzbrief betreffen, kann ausschließlich die ARAG Allgemeine verklagt werden bzw. klagen.
Was bedeutet das konkret?
Beim Fahrzeug-Schutzbrief für Selbstständige stehen zwei Gesellschaften hinter dem Vertrag: Die ARAG SE ist der führende Versicherer und für alle üblichen Vertragsangelegenheiten zuständig, während die ARAG Allgemeine als Risikoträger auftritt. In Schadenfällen ist entscheidend, welcher Bereich betroffen ist – für den Rechtsschutz ist die ARAG SE Ansprechpartner, für den Fahrzeug-Schutzbrief die ARAG Allgemeine.
Häufige Fragen
Wer ist Risikoträger des ARAG Fahrzeug-Schutzbriefs für Selbstständige?
Risikoträger ist die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG mit Sitz in Düsseldorf.
Wer ist der führende Versicherer?
Führender Versicherer ist die ARAG SE. Sie ist bevollmächtigt, Zahlungen, Anzeigen und Willenserklärungen – ausgenommen in Schadenangelegenheiten – auch für die ARAG Allgemeine entgegenzunehmen und zu tätigen.
Wer kann außerhalb von Schadenfällen klagen oder verklagt werden?
Außer in Schadenfällen kann nur die ARAG SE klagen bzw. verklagt werden.
Wer ist in Schadenangelegenheiten zuständig?
In Schadenangelegenheiten, die den Rechtsschutz betreffen, kann ausschließlich die ARAG SE verklagt werden bzw. klagen. Für Angelegenheiten, die den ARAG Fahrzeug-Schutzbrief betreffen, ist ausschließlich die ARAG Allgemeine zuständig.