Bei der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung erbringt die ARAG Allgemeine nach Eintritt der genannten Schadenereignisse die dazu aufgeführten Leistungen als Service oder erstattet die von Ihnen aufgewendeten Kosten im Rahmen der Bedingungen.
Die ARAG Allgemeine erbringt nach Eintritt der nachstehend genannten Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als Service oder erstattet die von Ihnen aufgewendeten Kosten im Rahmen dieser Bedingungen.
Was bedeutet das konkret?
Tritt eines der in den Bedingungen genannten Schadenereignisse ein, wird die ARAG Allgemeine für Sie tätig. Je nach Fall erhalten Sie eine Leistung als Service oder es werden die von Ihnen aufgewendeten Kosten erstattet – immer im Rahmen der vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann wird die ARAG Allgemeine im Rahmen der Rechtsschutzversicherung tätig?
Die ARAG Allgemeine wird nach Eintritt der in den Bedingungen genannten Schadenereignisse tätig.
Welche Arten von Leistungen sind vorgesehen?
Vorgesehen sind Leistungen als Service oder die Erstattung der von Ihnen aufgewendeten Kosten.
In welchem Umfang werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden im Rahmen dieser Bedingungen erbracht.
Werden meine aufgewendeten Kosten übernommen?
Ja, die von Ihnen aufgewendeten Kosten werden im Rahmen dieser Bedingungen erstattet.