Wer eine Pflegezusatzversicherung der ARAG abschließt, muss bis zur Abgabe der Vertragserklärung alle bekannten und in Textform erfragten Gefahrumstände wahrheitsgemäß anzeigen – anderenfalls kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
(1) Umfang der Anzeigepflicht:
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände dem Versicherer anzuzeigen. Anzuzeigen sind Gefahrumstände, die:
- für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und
- nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat.
Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
(2) Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht:
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. (…)
Was bedeutet das konkret?
Vor Vertragsabschluss stellt die ARAG bestimmte Fragen in Textform. Diese betreffen Umstände, die für die Entscheidung über den Vertrag wichtig sind. Der Versicherungsnehmer muss diese Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten – und zwar mit allen ihm bekannten Angaben. Werden zwischen Vertragserklärung und Vertragsannahme weitere Fragen gestellt, gilt die Pflicht auch dafür. Wird diese Pflicht verletzt, kann sich der Versicherer vom Vertrag lösen.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Gefahrumstände anzeigen?
Der Versicherungsnehmer hat die ihm bekannten Gefahrumstände bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung anzuzeigen.
Welche Umstände muss ich angeben?
Anzuzeigen sind die bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers zum Vertragsabschluss erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat.
Gilt die Anzeigepflicht auch nach meiner Vertragserklärung?
Ja. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme entsprechende Fragen, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Was passiert bei einer Verletzung der Anzeigepflicht?
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.