In der Pflegezusatzversicherung der ARAG endet der Versicherungsschutz auch für schwebende Versicherungsfälle, sobald das Versicherungsverhältnis beendet ist – hier erfahren Sie, was das für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet.
Teil I
Der Versicherungsschutz endet auch für schwebende Versicherungsfälle mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Dokumentversion: 2017.01
Was bedeutet das konkret?
Sobald Ihr Versicherungsverhältnis endet, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Das gilt auch für Fälle, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend bearbeitet sind (schwebende Versicherungsfälle). Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der Wortlaut des Bedingungswerks.
Häufige Fragen
Wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Gilt das auch für noch nicht abgeschlossene Fälle?
Ja. Der Versicherungsschutz endet auch für schwebende Versicherungsfälle mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Auf welche Dokumentversion bezieht sich diese Regelung?
Die Angabe bezieht sich auf die Dokumentversion 2017.01.