Bei der Pflegezusatzversicherung der ARAG erfährst du, welche Folgen die Verletzung von Obliegenheiten hat: von der ganz oder teilweisen Leistungsfreiheit über die Zahlung des Pflegetagegeldes bei verspäteter Anzeige bis hin zum Kündigungsrecht des Versicherers innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre.
Teil I
(1) Der Versicherer ist mit den in § 28 Absatz 2 bis 4 VVG (siehe Anhang) vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der in § 9 Absatz 1 bis 6 genannten Obliegenheiten verletzt wird. Bei verspätetem Zugang der Anzeige nach § 9 Absatz 1 Satz 1 wird ein vereinbartes Pflegetagegeld erst vom Zugangstage an gezahlt, jedoch nicht vor dem Beginn der Leistungspflicht und dem im Tarif vorgesehenen Zeitpunkt.
(2) Wird die in § 9 Absatz 6 genannte Obliegenheit verletzt, so kann der Versicherer unter der Voraussetzung des § 28 Absatz 1 VVG (siehe Anhang) innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dieses Recht kann nur innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre ausgeübt werden.
(3) Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich.
Dokumentversion: 2017.01
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Wenn vertragliche Pflichten (Obliegenheiten) nicht eingehalten werden, kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Wird die Anzeige zu spät eingereicht, beginnt die Zahlung des Pflegetagegeldes erst mit dem Eingang der Anzeige. Bei einer bestimmten Pflichtverletzung kann der Versicherer den Vertrag außerdem fristlos kündigen – allerdings nur in den ersten zehn Versicherungsjahren. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung?
Der Versicherer ist mit den in § 28 Absatz 2 bis 4 VVG vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der in § 9 Absatz 1 bis 6 genannten Obliegenheiten verletzt wird.
Was gilt bei verspäteter Anzeige?
Bei verspätetem Zugang der Anzeige nach § 9 Absatz 1 Satz 1 wird ein vereinbartes Pflegetagegeld erst vom Zugangstage an gezahlt, jedoch nicht vor dem Beginn der Leistungspflicht und dem im Tarif vorgesehenen Zeitpunkt.
Kann der Versicherer kündigen?
Wird die in § 9 Absatz 6 genannte Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer unter der Voraussetzung des § 28 Absatz 1 VVG innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dieses Recht kann nur innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre ausgeübt werden.
Zählt das Verhalten der versicherten Person?
Ja. Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich.