Wenn während der Heizperiode in Ihrer Wohnung die Heizungsanlage unvorhergesehen ausfällt und der Installateurservice im Notfall nicht sofort helfen kann, stellt Ihnen die ARAG im Wohnungs-Schutzbrief ihrer Hausratversicherung bis zu drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung und übernimmt die Kosten dafür.
Notheizung im Wohnungs-Schutzbrief:
Fällt während der Heizperiode die Heizungsanlage in der versicherten Wohnung unvorhergesehen aus und ist eine Abhilfe durch den Heizungsinstallateurservice im Notfall nicht möglich, gilt folgende Leistung:
- Wir stellen Ihnen bis zu drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung.
- Wir übernehmen hierfür die Kosten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Heizung mitten in der kalten Jahreszeit plötzlich streikt und der Installateur nicht sofort für Abhilfe sorgen kann, müssen Sie nicht frieren. Über den Wohnungs-Schutzbrief erhalten Sie leihweise elektrische Heizgeräte, damit Ihre Wohnung vorübergehend warm bleibt – die Kosten dafür trägt die Versicherung.
Häufige Fragen
Wann greift die Notheizung im Wohnungs-Schutzbrief?
Die Leistung greift, wenn die Heizungsanlage in der versicherten Wohnung während der Heizperiode unvorhergesehen ausfällt und eine Abhilfe durch den Heizungsinstallateurservice im Notfall nicht möglich ist.
Wie viele Heizgeräte werden zur Verfügung gestellt?
Es werden bis zu drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung gestellt.
Muss ich die Kosten für die Leih-Heizgeräte selbst tragen?
Nein, die Kosten für die bereitgestellten elektrischen Leih-Heizgeräte werden übernommen.
Gilt die Leistung auch außerhalb der Heizperiode?
Die Leistung ist auf einen unvorhergesehenen Ausfall der Heizungsanlage während der Heizperiode bezogen.
Dokumentversion: 2021.11