Wer mit der ARAG Hausratversicherung im Tarif Wohnungs-Schutzbrief umzieht, erhält die nachgewiesenen Kosten für Entrümpelung oder Entsorgung von Hausrat erstattet – bis zu 250 Euro je Umzug und höchstens 500 Euro pro Jahr.
Erstattung der Kosten für Entrümpelung/Entsorgung von Hausrat bei Umzug:
Wir erstatten die nachgewiesenen Kosten für die Entrümpelung bzw. Entsorgung von Hausrat bei Umzug.
Die Leistung ist wie folgt begrenzt:
- max. 250 Euro je Umzug
- abweichend von Nr. 3 auf eine Höchstentschädigung von 500 Euro jährlich begrenzt
Was bedeutet das konkret?
Steht ein Umzug an und muss dabei alter Hausrat entrümpelt oder entsorgt werden, übernimmt die Versicherung die dafür anfallenden Kosten, sofern sie belegt werden. Pro Umzug gibt es einen festen Höchstbetrag, und über ein Jahr hinweg ist die Gesamterstattung ebenfalls gedeckelt.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei einem Umzug erstattet?
Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten für die Entrümpelung bzw. Entsorgung von Hausrat bei einem Umzug.
Wie hoch ist die Erstattung je Umzug?
Die Leistung ist auf maximal 250 Euro je Umzug begrenzt.
Gibt es eine jährliche Obergrenze?
Ja, die Höchstentschädigung ist abweichend von Nr. 3 auf 500 Euro jährlich begrenzt.
Muss ich die Kosten nachweisen?
Ja, erstattet werden ausdrücklich die nachgewiesenen Kosten für die Entrümpelung bzw. Entsorgung.
Dokumentversion: 2021.11