Wer mit der ARAG Hausratversicherung im Tarif Wohnungs-Schutzbrief umzieht, muss sich um seine tierischen Mitbewohner nicht sorgen: Die Unterbringung von im Haushalt lebenden Haustieren während eines Umzugs wird deutschlandweit organisiert – ebenso wie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Erfahren Sie, welche Beträge pro Tag erstattet werden.
Unterbringung von in der Wohnung lebenden Haustieren während eines Umzugs:
Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Unterbringung von im Haushalt lebenden Haustieren während eines Umzugs. Die Leistung ist begrenzt auf maximal 50 Euro/Tag.
Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen während eines Umzugs:
Wir erstatten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die nachgewiesenen und notwendigen Betreuungskosten von in Ihrem Haushalt lebenden pflegebedürftigen Angehörigen während eines Umzugs bis maximal 100 Euro/Tag, soweit Sie eine Leistung nicht aus einem anderen, auch bei einer anderen Gesellschaft bestehenden Versicherungsvertrag beanspruchen können oder einen solchen grundsätzlich bestehenden Anspruch schuldhaft verwirkt haben.
Die Leistung ist insgesamt maximal bis zu der in Nr. 3 genannten Entschädigungsgrenze begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Während eines Umzugs kümmert sich der Wohnungs-Schutzbrief darum, dass Ihre Haustiere vorübergehend gut untergebracht werden, und beteiligt sich an den Kosten. Ebenso wird die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, während des Umzugs unterstützt. Beide Leistungen gelten innerhalb Deutschlands und sind auf feste Tagesbeträge begrenzt.
Häufige Fragen
Wer organisiert die Unterbringung meiner Haustiere während des Umzugs?
Die Unterbringung von im Haushalt lebenden Haustieren während eines Umzugs wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland organisiert.
Bis zu welchem Betrag wird die Unterbringung von Haustieren übernommen?
Die Leistung ist auf maximal 50 Euro pro Tag begrenzt.
Werden auch Betreuungskosten für pflegebedürftige Angehörige erstattet?
Ja, die nachgewiesenen und notwendigen Betreuungskosten von in Ihrem Haushalt lebenden pflegebedürftigen Angehörigen während eines Umzugs werden innerhalb Deutschlands bis maximal 100 Euro pro Tag erstattet.
Gilt die Erstattung der Betreuungskosten uneingeschränkt?
Die Erstattung gilt nur, soweit Sie eine Leistung nicht aus einem anderen – auch bei einer anderen Gesellschaft bestehenden – Versicherungsvertrag beanspruchen können oder einen solchen grundsätzlich bestehenden Anspruch schuldhaft verwirkt haben. Insgesamt ist die Leistung bis zu der in Nr. 3 genannten Entschädigungsgrenze begrenzt.