Beim Umzug übernimmt die ARAG Hausratversicherung im Tarif Wohnungs-Schutzbrief die nachgewiesenen Kosten für das An- und Abschließen von Haushaltsgeräten wie Waschmaschine oder Küchenherd – bis maximal 250 Euro je Ereignis und für zwei Ereignisse pro Jahr bis zu 500 Euro. Smart-Home-Geräte sind dabei ausgenommen.
An- und Abschließen von Haushaltsgeräten bei Umzug (23.1):
Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten für das An- und Abschließen von Haushaltsgeräten bei einem Umzug, wie zum Beispiel einer Waschmaschine oder eines Küchenherds. Ausgenommen sind Smart-Home-Geräte.
Für die Erstattung gelten folgende Grenzen:
- Erstattung begrenzt bis max. 250 Euro je Ereignis.
- Leistung insgesamt begrenzt auf zwei Ereignisse pro Jahr.
- Höchstentschädigung abweichend von Nr. 3 bis max. 500 Euro.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du umziehst und deine Haushaltsgeräte fachgerecht anschließen oder abklemmen lässt, kannst du die dafür belegten Kosten erstattet bekommen. Pro Umzug ist der Betrag gedeckelt, und im Jahr sind zwei solcher Umzüge abgedeckt. Für vernetzte Smart-Home-Geräte greift diese Leistung nicht.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden beim Umzug erstattet?
Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten für das An- und Abschließen von Haushaltsgeräten wie einer Waschmaschine oder eines Küchenherds bei einem Umzug.
Wie hoch ist die Erstattung je Ereignis?
Die Erstattung ist bis max. 250 Euro je Ereignis begrenzt.
Wie oft pro Jahr kann ich die Leistung nutzen?
Die Leistung ist insgesamt auf zwei Ereignisse pro Jahr begrenzt, mit einer Höchstentschädigung bis max. 500 Euro.
Sind Smart-Home-Geräte mitversichert?
Nein, Smart-Home-Geräte sind von dieser Leistung ausgenommen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2021.11