Die ARAG Hausratversicherung im Tarif Wohnungs-Schutzbrief organisiert während eines Umzugs die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die im Haushalt leben, und erstattet die nachgewiesenen Kosten bis zu einem festgelegten Tagessatz – so lange, bis die Betreuung anderweitig übernommen werden kann.
Betreuung von im Haushalt lebenden Kindern während eines Umzugs:
Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die nachgewiesenen Kosten für die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben, während eines Umzugs.
Die Betreuung erfolgt so lange, bis sie anderweitig, zum Beispiel durch einen Verwandten, übernommen werden kann.
Die Erstattung ist begrenzt auf:
- maximal 100 Euro / Tag
- maximal bis zu der in Nr. 3 genannten Entschädigungsgrenze
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, kümmert sich die ARAG darum, dass Ihre im Haushalt lebenden Kinder in dieser Zeit betreut werden. Die Kosten dafür werden übernommen, bis jemand anderes – etwa ein Verwandter – die Betreuung fortführen kann. Für die Erstattung gilt ein Tageshöchstbetrag sowie die vereinbarte Entschädigungsgrenze.
Häufige Fragen
Für welche Kinder gilt die Betreuung während des Umzugs?
Für Kinder unter 16 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben.
Wie hoch ist die Erstattung für die Kinderbetreuung?
Die Erstattung ist auf maximal 100 Euro pro Tag begrenzt, höchstens bis zu der in Nr. 3 genannten Entschädigungsgrenze.
Wie lange wird die Betreuung übernommen?
Die Betreuung erfolgt so lange, bis sie anderweitig übernommen werden kann, zum Beispiel durch einen Verwandten.
Gilt die Leistung auch im Ausland?
Die ARAG organisiert die Betreuung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Dokumentversion: 2021.11