Im Tarif Wohnungs-Schutzbrief der ARAG Hausratversicherung erhalten Sie nach einer Meldung an das ARAG Notruftelefon organisierte Serviceleistungen und Kostenersatz – rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres erreichbar. Erfahren Sie, welche Leistungen übernommen werden, welche Voraussetzungen gelten und welche Ausschlüsse bei Krieg und Kernenergie bestehen.
Service und Kostenübernahme bei einem Schadenereignis:
Wenn ein Schadenereignis eintritt, erbringen wir die in Nr. 4 bis 21 genannten Leistungen als Service und übernehmen die Kosten der von uns organisierten Serviceleistungen. (Nr. 1.1)
Die Leistung gemäß Nr. 16 und 19 ist unabhängig vom Eintritt eines Schadenereignisses.
Abweichend übernehmen wir für die in Nr. 23 bis 25 genannten Leistungen ausschließlich die von Ihnen nachgewiesenen Kosten. Eine Beauftragung bei einem Schadenereignis für die jeweilige Leistung erfolgt durch Sie.
Voraussetzung für Serviceleistungen und Kostenersatz:
Sie oder eine sonstige versicherte Person müssen uns das Schadenereignis über das Notruftelefon der ARAG melden und uns die unverzügliche Organisation der Leistung überlassen. (Nr. 1.2)
- Rufnummer des Notruftelefons: 0211 963-1405
- Erreichbar an allen Tagen des Jahres, rund um die Uhr.
Ausschluss Krieg und Kernenergie (Nr. 1.3):
Ausschluss Krieg (Nr. 1.3.1):
Die Serviceleistung erbringen wir, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, nicht im Zusammenhang mit Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Mitversichert sind dagegen Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen.
Ausschluss Kernenergie (Nr. 1.3.2):
Die Serviceleistungen erbringen wir, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, nicht im Zusammenhang mit Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Schaden ein, melden Sie diesen zunächst über das ARAG Notruftelefon. Die ARAG organisiert dann die passenden Serviceleistungen und übernimmt in vielen Fällen die dafür anfallenden Kosten. Bei bestimmten Leistungen kümmern Sie sich selbst um die Beauftragung und reichen die entstandenen Kosten zum Nachweis ein. Für Schäden im Zusammenhang mit Krieg oder Kernenergie besteht kein Leistungsanspruch.
Häufige Fragen
Unter welcher Nummer erreiche ich das ARAG Notruftelefon?
Das Notruftelefon ist unter der Rufnummer 0211 963-1405 an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr einsatzbereit.
Welche Voraussetzung gilt für die Serviceleistungen und den Kostenersatz?
Sie oder eine sonstige versicherte Person müssen das Schadenereignis über das Notruftelefon der ARAG melden und der ARAG die unverzügliche Organisation der Leistung überlassen.
Welche Leistungen sind unabhängig von einem Schadenereignis?
Die Leistung gemäß Nr. 16 und 19 ist unabhängig vom Eintritt eines Schadenereignisses.
Bei welchen Leistungen übernehme ich die Beauftragung selbst?
Für die in Nr. 23 bis 25 genannten Leistungen übernimmt die ARAG ausschließlich die von Ihnen nachgewiesenen Kosten. Die Beauftragung bei einem Schadenereignis erfolgt in diesen Fällen durch Sie.
Gibt es Fälle, in denen keine Serviceleistung erbracht wird?
Ja. Serviceleistungen werden nicht im Zusammenhang mit Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sowie nicht im Zusammenhang mit Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen erbracht. Mitversichert sind dagegen Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen.