Bei einer verstopften Abflussleitung in der versicherten Wohnung organisiert die ARAG im Rahmen der Hausratversicherung mit Wohnungs-Schutzbrief den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma und übernimmt die Kosten für die Behebung – sofern die Verstopfung eine fachmännische Behebung erfordert.
6.1 Rohrreinigung im Notfall
Wenn in Ihrer versicherten Wohnung Abflussrohre von Bade- oder Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WCs, Urinalen, Bidets oder Bodenabläufen verstopft sind und dies nicht ohne eine fachmännische Behebung beseitigt werden kann, organisieren wir den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma und übernehmen die Kosten für die Behebung der Rohrverstopfung.
6.2 Wir erbringen keine Leistungen, wenn:
- a) die Rohrverstopfung bereits vor Versicherungsbeginn vorhanden war oder
- b) die Ursache der Rohrverstopfung für Sie erkennbar außerhalb Ihrer Wohnung liegt.
Was bedeutet das konkret?
Ist ein Abfluss in Ihrer versicherten Wohnung so verstopft, dass Sie das Problem nicht selbst lösen können und eine Fachfirma nötig ist, kümmert sich die Versicherung um die Organisation der Rohrreinigung und trägt die Kosten. Nicht abgedeckt sind Verstopfungen, die schon vor Beginn des Vertrags bestanden, oder solche, deren Ursache erkennbar außerhalb Ihrer Wohnung liegt.
Häufige Fragen
Welche Abflüsse sind bei einer Verstopfung abgedeckt?
Abgedeckt sind Abflussrohre von Bade- oder Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WCs, Urinalen, Bidets oder Bodenabläufen in Ihrer versicherten Wohnung.
Wer organisiert die Rohrreinigungsfirma?
Die Versicherung organisiert den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma und übernimmt die Kosten für die Behebung der Rohrverstopfung, wenn diese nicht ohne fachmännische Behebung beseitigt werden kann.
Wird eine Verstopfung übernommen, die schon vor Vertragsbeginn bestand?
Nein. Es werden keine Leistungen erbracht, wenn die Rohrverstopfung bereits vor Versicherungsbeginn vorhanden war.
Was gilt, wenn die Ursache außerhalb der Wohnung liegt?
Liegt die Ursache der Rohrverstopfung für Sie erkennbar außerhalb Ihrer Wohnung, werden keine Leistungen erbracht.
Dokumentversion: 2021.11