Bei einem Defekt an der Elektroinstallation in der versicherten Wohnung organisiert die ARAG im Rahmen der Hausratversicherung mit Wohnungs-Schutzbrief einen Elektroinstallationsbetrieb und übernimmt die Kosten für die Behebung. Welche Fälle abgedeckt sind und wo keine Leistung erfolgt, zeigt dieser Überblick.
Elektroinstallation im Notfall (8.1):
Bei Defekten an der Elektroinstallation in der versicherten Wohnung organisieren wir den Einsatz eines Elektroinstallationsbetriebs und übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts.
Keine Leistungen erbringen wir (8.2):
- für die Behebung von Defekten an elektrischen und elektronischen Geräten, wie zum Beispiel Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülern, Herden, Backöfen, Dunstabzugshauben, Heizkesseln, Heizungssteuerungsanlagen, Kühlschränken, Tiefkühlgeräten, Lampen, Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen, Fernsehern, Stereoanlagen, Video- und DVD-Playern,
- für die Behebung von Defekten an Stromverbrauchszählern,
- für die Behebung von Defekten, die bereits vor Versicherungsbeginn vorhanden waren,
- für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Elektroinstallation in der versicherten Wohnung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn in Ihrer versicherten Wohnung die fest installierte Elektroinstallation ausfällt, kümmert sich der Versicherer darum, dass ein Fachbetrieb kommt, und trägt die Kosten der Reparatur. Für einzelne elektrische Geräte, Stromzähler, bereits vorher bestehende Defekte sowie normale Wartungsarbeiten gilt diese Hilfe hingegen nicht.
Häufige Fragen
Was passiert bei einem Defekt an der Elektroinstallation?
Bei Defekten an der Elektroinstallation in der versicherten Wohnung organisiert der Versicherer den Einsatz eines Elektroinstallationsbetriebs und übernimmt die Kosten für die Behebung des Defekts.
Sind Defekte an Haushaltsgeräten abgedeckt?
Nein. Für die Behebung von Defekten an elektrischen und elektronischen Geräten wie Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülern, Herden, Backöfen, Dunstabzugshauben, Heizkesseln, Heizungssteuerungsanlagen, Kühlschränken, Tiefkühlgeräten, Lampen, Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen, Fernsehern, Stereoanlagen sowie Video- und DVD-Playern werden keine Leistungen erbracht.
Werden Defekte am Stromverbrauchszähler übernommen?
Nein, für die Behebung von Defekten an Stromverbrauchszählern werden keine Leistungen erbracht.
Sind bereits vorhandene Defekte oder Wartung abgedeckt?
Nein. Für Defekte, die bereits vor Versicherungsbeginn vorhanden waren, sowie für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Elektroinstallation in der versicherten Wohnung werden keine Leistungen erbracht.