Wer sich mit der Hausratversicherung der ARAG im Tarif Wohnungs-Schutzbrief aus der eigenen Wohnung ausgesperrt hat oder den Wohnungsschlüssel verloren hat, muss nicht allein dastehen: Ein Schlüsseldienst wird organisiert und die Kosten für das Öffnen der Tür sowie ein provisorisches Schloss werden übernommen.
Wann greift die Leistung Schlüsseldienst im Notfall:
Sie greift, wenn Sie nicht in die versicherte Wohnung gelangen, weil der Schlüssel für Ihre Wohnungstür abhandengekommen ist oder weil Sie sich versehentlich ausgesperrt haben.
Das leistet die ARAG:
- Wir organisieren das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst).
- Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst.
- Wir übernehmen die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte.
Diese Leistungen übernehmen wir auch, wenn Sie ohne Verschulden oder aufgrund eines versehentlichen Vorfalls in der Wohnung eingesperrt sind und diese nicht verlassen können.
Was bedeutet das konkret?
Kommen Sie nicht in Ihre Wohnung – etwa weil der Schlüssel weg ist oder die Tür ins Schloss gefallen ist –, kümmert sich die Versicherung um einen Schlüsseldienst und trägt die Kosten für das Öffnen sowie für ein provisorisches Schloss, falls das alte beim Öffnen kaputtgeht. Der Schutz gilt sinngemäß auch, wenn Sie unverschuldet in der Wohnung eingesperrt sind und nicht hinauskommen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mich aus meiner Wohnung ausgesperrt habe?
Gelangen Sie nicht in die versicherte Wohnung, weil Sie sich versehentlich ausgesperrt haben oder der Schlüssel abhandengekommen ist, organisiert die ARAG das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst).
Welche Kosten werden übernommen?
Übernommen werden die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte.
Bin ich auch abgesichert, wenn ich in der Wohnung eingesperrt bin?
Ja. Die Leistungen werden auch übernommen, wenn Sie ohne Verschulden oder aufgrund eines versehentlichen Vorfalls in der Wohnung eingesperrt sind und diese nicht verlassen können.
In welchem Tarif ist der Schlüsseldienst enthalten?
Die Leistung gilt in der Hausratversicherung der ARAG im Tarif Wohnungs-Schutzbrief.