In der Hausratversicherung der ARAG gilt im Tarif Wohnungs-Schutzbrief folgendes für Schlüsseldienst im Notfall:
Gelangen Sie nicht in die versicherte Wohnung, weil der Schlüssel für Ihre Wohnungstür abhandengekommen ist oder weil Sie sich versehentlich ausgesperrt haben, organisieren wir das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst). Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte. Diese Leistungen übernehmen wir auch, wenn Sie ohne Verschulden oder aufgrund eines versehentlichen Vorfalls in der Wohnung eingesperrt sind und diese nicht verlassen können.
Dokumentversion: 2021.11
Gelangen Sie nicht in die versicherte Wohnung, weil der Schlüssel für Ihre Wohnungstür abhandengekommen ist oder weil Sie sich versehentlich ausgesperrt haben, organisieren wir das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst). Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte. Diese Leistungen übernehmen wir auch, wenn Sie ohne Verschulden oder aufgrund eines versehentlichen Vorfalls in der Wohnung eingesperrt sind und diese nicht verlassen können.
Dokumentversion: 2021.11