Fällt in der ARAG Hausratversicherung mit Wohnungs-Schutzbrief die Wasserversorgung aus oder lässt sich das Wasser wegen eines Defekts an Armatur, Boiler, WC-Spülung oder Haupthahn nicht mehr abstellen, wird der Einsatz eines Sanitärinstallationsbetriebs organisiert und die Kosten zur Behebung des Defekts übernommen. Was dabei ausgeschlossen ist, lesen Sie hier.
Wasserinstallation im Notfall:
Wenn aufgrund eines Defekts an einer Armatur, einem Boiler, der Spülung des WCs oder des Urinals oder am Haupthahn in Ihrer versicherten Wohnung das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden kann oder die Kalt- oder Warmwasserversorgung unterbrochen ist, organisieren wir den Einsatz eines Sanitärinstallationsbetriebs. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts.
Wir erbringen keine Leistungen:
- für die Behebung von Defekten, die vor Versicherungsbeginn vorhanden waren,
- für den Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile oder von verkalktem Zubehör der Armaturen und Boiler,
- für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitärinstallation Ihrer Wohnung.
Was bedeutet das konkret?
Können Sie das Wasser in Ihrer Wohnung wegen eines defekten Bauteils nicht mehr abstellen oder fließt kein Wasser mehr, kümmert sich der Wohnungs-Schutzbrief um einen Sanitärbetrieb und übernimmt die Reparaturkosten. Reine Wartung, Verkalkung oder bereits vor Vertragsbeginn bestehende Defekte gehören nicht dazu.
Häufige Fragen
Welche Defekte sind abgedeckt?
Defekte an einer Armatur, einem Boiler, der Spülung des WCs oder des Urinals oder am Haupthahn, durch die das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden kann oder die Kalt- oder Warmwasserversorgung unterbrochen ist.
Welche Leistungen erbringt die ARAG im Notfall?
Es wird der Einsatz eines Sanitärinstallationsbetriebs organisiert und die Kosten für die Behebung des Defekts werden übernommen.
Sind Verkalkungen und defekte Dichtungen mitversichert?
Nein. Für den Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile oder von verkalktem Zubehör der Armaturen und Boiler werden keine Leistungen erbracht.
Ist die regelmäßige Wartung der Sanitärinstallation abgedeckt?
Nein. Für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitärinstallation Ihrer Wohnung werden keine Leistungen erbracht.
Gilt der Schutz auch für Defekte, die schon vor Vertragsbeginn bestanden?
Nein. Für die Behebung von Defekten, die vor Versicherungsbeginn vorhanden waren, werden keine Leistungen erbracht.
Dokumentversion: 2021.11