In der Hausratversicherung der ARAG gilt im Tarif Wohnungs-Schutzbrief folgendes für Wasserinstallation im Notfall:
7.1 Wenn aufgrund eines Defekts an einer Armatur, einem Boiler, der Spülung des WCs oder des Urinals oder am Haupthahn in Ihrer versicherten Wohnung das Kaltoder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden kann oder die Kaltoder Warmwasserversorgung unterbrochen ist, organisieren wir den Einsatz eines Sanitärinstallationsbetriebs. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts.
7.2 Wir erbringen keine Leistungen
a) für die Behebung von Defekten, die vor Versicherungsbeginn vorhanden waren,
b) für den Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile oder von verkalktem Zubehör der Armaturen und Boiler,
c) für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitärinstallation Ihrer Wohnung.
Dokumentversion: 2021.11
7.1 Wenn aufgrund eines Defekts an einer Armatur, einem Boiler, der Spülung des WCs oder des Urinals oder am Haupthahn in Ihrer versicherten Wohnung das Kaltoder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden kann oder die Kaltoder Warmwasserversorgung unterbrochen ist, organisieren wir den Einsatz eines Sanitärinstallationsbetriebs. Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts.
7.2 Wir erbringen keine Leistungen
a) für die Behebung von Defekten, die vor Versicherungsbeginn vorhanden waren,
b) für den Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile oder von verkalktem Zubehör der Armaturen und Boiler,
c) für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitärinstallation Ihrer Wohnung.
Dokumentversion: 2021.11