Wird die Wohnung durch ein versichertes Ereignis unbenutzbar, organisiert die ARAG im Rahmen der Hausratversicherung mit dem Wohnungs-Schutzbrief eine angemessene Ersatzunterkunft wie Hotel, Pension oder Mietwohnung. Welche Ereignisse dazuzählen und wie es sich mit den Kosten verhält, erfahren Sie hier.
Ersatzwohnung bei unbenutzbarer Wohnung:
Wird die versicherte Wohnung durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder durch eine sich verwirklichende Naturgefahr unbenutzbar, organisiert die ARAG eine angemessene Ersatzwohnung (Hotel, Pension, Mietwohnung und dergleichen).
Die Kosten für die Ersatzwohnung werden nicht übernommen.
Als Naturgefahren gelten:
- Sturm
- Hagel
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawine
- Vulkanausbruch
Was bedeutet das konkret?
Kann Ihre Wohnung nach einem versicherten Schaden nicht mehr genutzt werden, kümmert sich die ARAG darum, eine passende Ersatzunterkunft für Sie zu finden. Die Organisation dieser Unterkunft ist Teil der Leistung – die Kosten für die Unterbringung selbst tragen Sie jedoch selbst.
Häufige Fragen
Bei welchen Ereignissen wird eine Ersatzwohnung organisiert?
Wenn die versicherte Wohnung durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder durch eine sich verwirklichende Naturgefahr unbenutzbar wird.
Welche Arten von Ersatzunterkünften sind möglich?
Es wird eine angemessene Ersatzwohnung organisiert, zum Beispiel Hotel, Pension, Mietwohnung und dergleichen.
Werden die Kosten für die Ersatzwohnung übernommen?
Nein, die Kosten für die Ersatzwohnung werden nicht übernommen.
Welche Naturgefahren sind erfasst?
Als Naturgefahren gelten Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine und Vulkanausbruch.