Die ARAG Hausratversicherung im Tarif Wohnungs-Schutzbrief organisiert im Notfall den Einsatz eines Heizungsinstallationsbetriebs und übernimmt die Kosten für die Behebung von Defekten an Thermostatventilen sowie für Reparatur oder Ersatz von Heizkörpern bei Bruchschäden oder Undichtigkeit. Welche Leistungen dabei ausgeschlossen sind, erfahren Sie hier.
Wir organisieren den Einsatz eines Heizungsinstallationsbetriebs und übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts, wenn in der versicherten Wohnung:
- Ihre Heizkörper wegen Defekten an zugehörigen Thermostatventilen nicht in Betrieb genommen werden können,
- aufgrund eines Bruchschadens oder von Undichtigkeit Heizkörper repariert oder ersetzt werden müssen.
Wir erbringen keine Leistungen:
- für die Behebung von Defekten, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren,
- für die Behebung von Defekten an Heizkesseln, Brennern, Tanks und Heizungsrohren,
- für die Behebung von Schäden durch Korrosion,
- für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Heizungsinstallation in dem versicherten Objekt.
Was bedeutet das konkret?
Fällt in Ihrer Wohnung die Heizung aus, weil ein Thermostatventil defekt ist oder ein Heizkörper durch Bruch oder Undichtigkeit ausgefallen ist, kümmert sich der Wohnungs-Schutzbrief um die Organisation eines Fachbetriebs und trägt die Kosten der Reparatur. Für vorbestehende Defekte, Schäden an Heizkesseln, Brennern, Tanks und Heizungsrohren, Korrosionsschäden sowie für die normale Wartung und Instandhaltung besteht kein Leistungsanspruch.
Häufige Fragen
Was leistet der Wohnungs-Schutzbrief bei einem Heizungsnotfall?
Die ARAG organisiert den Einsatz eines Heizungsinstallationsbetriebs und übernimmt die Kosten für die Behebung des Defekts, wenn Heizkörper wegen defekter Thermostatventile nicht in Betrieb genommen werden können oder aufgrund eines Bruchschadens bzw. einer Undichtigkeit repariert oder ersetzt werden müssen.
Sind Defekte an Heizkesseln und Heizungsrohren abgedeckt?
Nein. Für die Behebung von Defekten an Heizkesseln, Brennern, Tanks und Heizungsrohren werden keine Leistungen erbracht.
Werden Schäden übernommen, die schon vor Vertragsbeginn bestanden?
Nein. Für die Behebung von Defekten, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren, werden keine Leistungen erbracht.
Zahlt die Versicherung die regelmäßige Wartung der Heizung?
Nein. Für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Heizungsinstallation im versicherten Objekt werden keine Leistungen erbracht. Auch Schäden durch Korrosion sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2021.11