In der Hausratversicherung der ARAG gilt im Tarif Wohnungs-Schutzbrief folgendes für Heizungsinstallation im Notfall:
9.1 Wir organisieren den Einsatz eines Heizungsinstallationsbetriebs und übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts, wenn in der versicherten Wohnung
a) Ihre Heizkörper wegen Defekten an zugehörigen Thermostatventilen nicht in Betrieb genommen werden können,
b) aufgrund eines Bruchschadens oder von Undichtigkeit Heizkörper repariert oder ersetzt werden müssen.
9.2 Wir erbringen keine Leistungen
a) für die Behebung von Defekten, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren,
b) für die Behebung von Defekten an Heizkesseln, Brennern, Tanks und Heizungsrohren,
c) für die Behebung von Schäden durch Korrosion,
d) für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Heizungsinstallation in dem versicherten Objekt.
Dokumentversion: 2021.11
9.1 Wir organisieren den Einsatz eines Heizungsinstallationsbetriebs und übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts, wenn in der versicherten Wohnung
a) Ihre Heizkörper wegen Defekten an zugehörigen Thermostatventilen nicht in Betrieb genommen werden können,
b) aufgrund eines Bruchschadens oder von Undichtigkeit Heizkörper repariert oder ersetzt werden müssen.
9.2 Wir erbringen keine Leistungen
a) für die Behebung von Defekten, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren,
b) für die Behebung von Defekten an Heizkesseln, Brennern, Tanks und Heizungsrohren,
c) für die Behebung von Schäden durch Korrosion,
d) für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Heizungsinstallation in dem versicherten Objekt.
Dokumentversion: 2021.11