Bei Schädlingsbefall in der versicherten Wohnung organisiert die ARAG im Tarif Wohnungs-Schutzbrief der Hausratversicherung die fachmännische Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma und übernimmt die Kosten – etwa bei Kakerlaken, Bettwanzen, Ratten, Mäusen, Motten, Ameisen oder Silberfischchen, sofern der Befall aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann.
11.1 Organisation und Kostenübernahme:
Ist die versicherte Wohnung von Schädlingen befallen und kann der Befall aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden, organisieren wir die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma und übernehmen die Kosten.
Als Schädlinge gelten:
- Schaben (zum Beispiel Kakerlaken oder Bettwanzen)
- Ratten
- Mäuse
- Motten
- Ameisen
- Silberfischchen
11.2 Ausschluss:
Wir erbringen keine Leistungen, wenn der Befall des versicherten Objekts durch Schädlinge bereits vor Vertragsbeginn für Sie erkennbar war.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre versicherte Wohnung so stark von Schädlingen befallen ist, dass nur eine Fachfirma helfen kann, kümmert sich der Versicherer um die Beauftragung und trägt die Kosten. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Befall zu Vertragsbeginn für Sie noch nicht erkennbar war.
Häufige Fragen
Welche Schädlinge sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Schaben (zum Beispiel Kakerlaken oder Bettwanzen), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.
Wer organisiert die Schädlingsbekämpfung?
Der Versicherer organisiert die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma und übernimmt die Kosten, wenn der Befall aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann.
Wann besteht kein Leistungsanspruch?
Es werden keine Leistungen erbracht, wenn der Befall des versicherten Objekts durch Schädlinge bereits vor Vertragsbeginn für Sie erkennbar war.
Muss der Befall immer fachmännisch beseitigt werden, damit Kosten übernommen werden?
Die Leistung greift, wenn der Befall aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann.
Dokumentversion: 2021.11